Planfeststellungsverfahren
Klage gegen die Erweiterung des Steinsalzabbaus
Die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e. V. hat – wie insgesamt 14 Kläger – eine eigene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 9. April 2025 erhoben.
Unsere Klage
Separate Klage – gemeinsame Kritik am Verfahren
Jede der 14 Klagen wurde individuell beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben.
Auf dieser Seite fassen wir die wesentlichen Gründe unserer Klage zusammen.
Warum wir klagen
Die zentralen Gründe
Unsere Klage richtet sich nicht gegen den Salzabbau an sich, sondern gegen die Art und Weise, wie die Erweiterung genehmigt wurde.
Fehler in der Öffentlichkeitsbeteiligung
Unsere Unterlagen dokumentieren mehrere Verfahrensmängel, unter anderem:
- Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte nicht rechtzeitig zum Beginn der Auslegung.
- Wichtige entscheidungserhebliche Unterlagen waren nicht vollständig zugänglich.
- Die Online-Konsultation war aus Sicht der BI unzureichend – unter anderem wegen komplizierten Zugangs, fehlender Dokumente und schlechter Nutzbarkeit.
Solche Fehler führen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Rechte nicht angemessen wahrnehmen konnten.
Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die UVP bildet den Kern der fachlichen Prüfung. Unsere Klage zeigt jedoch aus unserer Sicht erhebliche Defizite:
- Die Auswirkungen früherer und aktueller Bergsenkungen wurden nicht kumuliert betrachtet.
- Risiken für Hochwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und geschützte Lebensräume wurden nicht vollständig oder nicht korrekt bewertet.
- Relevante Alternativen – insbesondere Versatzverfahren zur Verringerung von Senkungen – wurden nach Auffassung der BI nicht ausreichend geprüft.
Fehlende wasserrechtliche Erlaubnisse
Nach unserer Prüfung wäre für das Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich gewesen, insbesondere wegen:
- geplanter Grundwasserentnahmen von bis zu 10 Mio. m³ pro Jahr,
- Veränderungen des Grundwasserstands und der Fließrichtungen,
- Auswirkungen auf Trinkwasserschutzgebiete.
Diese Erlaubnis wurde nach unserer Auffassung nicht erteilt, obwohl entsprechende Maßnahmen bereits als notwendig vorausgesetzt werden.
Risiken für Grundwasser und Wasserversorgung
Unsere Fachgutachten und die Begutachtung externer Experten zeigen aus Sicht der BI erhebliche Defizite in den Antragsunterlagen:
- fehlende oder veraltete Daten,
- unzureichende Modellierung des Grundwassers,
- fehlende Betrachtung von Starkregen und Hochwasser in Kombination,
- keine ausreichenden Nachweise, dass Keller, Infrastruktur und landwirtschaftliche Flächen geschützt bleiben.
Massive Auswirkungen durch zusätzliche Bergsenkungen
Die genehmigten Erweiterungen führen laut den zugrunde liegenden Prognosen in Teilen der Region zu Senkungen von über 3 Metern.
Betroffen sind unter anderem:
- Wohngebiete,
- landwirtschaftliche Flächen,
- Gewässer,
- Deichanlagen,
- Trinkwasserbrunnen.
Wir halten die Bewertung der Bergsenkungen und ihrer Folgen im Beschluss für unzureichend.
Hochwasser- und Starkregenrisiken wurden nicht ausreichend geprüft
Der Niederrhein ist ein hochsensibles Gebiet mit geringer Geländeneigung. Unsere Klage zeigt aus Sicht der BI:
- Bei zusätzlichen Senkungen steigt die Überflutungsgefahr.
- Qualmwasser und Deichbelastung wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
- Ungünstige Kombinationen aus Hochwasser und Starkregen wurden nicht ausreichend modelliert.
Diese Aspekte sind für die Sicherheit der Bevölkerung aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung.
Fehlende oder unzureichende Alternativenprüfung
Nach Auffassung der BI hätte geprüft werden müssen, ob:
- ein Versatz – also die Verfüllung der Hohlräume – Senkungen reduzieren kann,
- alternative Abbaumethoden Risiken minimieren,
- andere technische Lösungen möglich sind.
Diese Alternativen wurden nach unserer Bewertung nicht oder nur unzureichend behandelt.
Sofortvollzug trotz ungeklärter Risiken
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Beschluss für sofort vollziehbar erklärt wurde.
Das bedeutet aus Sicht der BI:
- K+S darf bereits in neuen Bereichen abbauen,
- obwohl zentrale Fragen zu Wasser, Senkungen und Hochwasser juristisch noch ungeklärt sind,
- während das gerichtliche Verfahren weiterläuft.
Was wir erreichen möchten
Ziele unserer Klage
- eine vollständige und korrekte fachliche Prüfung
- Schutz von Grundwasser, Landschaft, Infrastruktur und Eigentum
- belastbare Gutachten nach aktuellem Stand der Technik
- angemessene Auflagen, falls ein Abbau erfolgt
- Transparenz und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger
Weiterführend
