Bauen im Bergsenkungsgebiet
Hausbau im Salzbergbaugebiet
Wer im Einflussbereich des Salzbergbaus bauen möchte, sollte mögliche Bodenbewegungen und Grundwasserverhältnisse bereits in der Planung berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis
Keine individuelle Bau- oder Statikberatung
Aufgrund mehrerer Anfragen zum Hausbau im Bergsenkungsgebiet haben wir diese Informationen zusammengestellt.
Die Bürgerinitiative ist keine Architekten-, Ingenieur- oder Statikberatung. Die nachfolgenden Punkte dienen daher nur als Orientierung.
Welche Maßnahmen für ein konkretes Grundstück und Gebäude erforderlich sind, sollte immer mit Architekten, Statikern, Baugrundgutachtern und gegebenenfalls weiteren Fachplanern abgestimmt werden.
Vor dem Baubeginn
Baugrund und Bergbaueinwirkungen frühzeitig prüfen
Baugrund untersuchen lassen
Vor Beginn der Planung ist es sinnvoll, die geologischen und örtlichen Gegebenheiten des Grundstücks untersuchen zu lassen.
Ein Baugrundgutachten kann Hinweise auf Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit, Grundwasserverhältnisse und mögliche besondere Anforderungen an die Gründung liefern.
Bergbauliche Einwirkungen berücksichtigen
Im Bereich bergbaubedingter Senkungen können horizontale und vertikale Bodenbewegungen zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion eines Gebäudes stellen.
Diese möglichen Einwirkungen sollten bereits bei der Tragwerksplanung berücksichtigt werden.
Konstruktion
Bergschadensicherungen bereits bei der Planung berücksichtigen
Im Salzbergbau-Senkungsgebiet können konstruktive Maßnahmen sinnvoll oder erforderlich sein, um die Widerstandsfähigkeit eines Gebäudes gegenüber möglichen Bodenbewegungen zu erhöhen.
Bei Einfamilienhäusern kann beispielsweise eine verstärkte Ausführung der Bodenplatte oder des Kellers vorgesehen werden. Dazu können je nach statischer Planung zusätzliche Bewehrung, eine angepasste Bodenplattendicke oder weitere konstruktive Maßnahmen gehören.
Welche Lösung erforderlich ist, hängt vom Grundstück, vom Gebäude, von der Gründung und von den zu erwartenden Einwirkungen ab.
Gründung & Keller
Mit oder ohne Keller?
Auch in einem Bergsenkungsgebiet kann grundsätzlich ein Keller möglich sein. Welche Ausführung sinnvoll ist, muss jedoch immer für das konkrete Bauvorhaben geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte unterschiedlichen Gründungshöhen innerhalb eines Gebäudes gelten. Ein Teilkeller kann aufgrund der unterschiedlichen Gründungsebenen zusätzliche statische Anforderungen verursachen.
Soll ein Keller errichtet werden, sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Gründungs- und Konstruktionsart für das Gebäude geeignet ist.
Grundwasser
Abdichtung gegen Wasser mitplanen
Im Salzbergbaugebiet werden Grundwasserstände teilweise technisch reguliert. Gleichzeitig hat es in der Vergangenheit in einzelnen Bereichen Probleme mit hohen Grundwasserständen und vernässten Kellern gegeben.
Bei der Planung eines Kellers sollte deshalb geprüft werden, welche Abdichtung entsprechend der konkreten Wasserbeanspruchung erforderlich ist.
In Betracht kommen – abhängig von der fachlichen Planung – beispielsweise wasserundurchlässige Konstruktionen oder andere geeignete Abdichtungssysteme.
Mehr zur Grundwasserproblematik →Dokumentation
Gebäudezustand nach Fertigstellung dokumentieren
Höhen- und Bestandsvermessung
Nach Abschluss des Hausbaus kann es sinnvoll sein, den Ausgangszustand des Gebäudes möglichst genau dokumentieren zu lassen.
Dazu können beispielsweise Höhenmessungen, geodätische Messpunkte oder moderne Laserscanning-Verfahren genutzt werden.
Damit steht bei später auftretenden Veränderungen eine dokumentierte Ausgangssituation zur Verfügung.
Kurz zusammengefasst
Vor dem Hausbau beachten
Bauvoranfrage
Informationen beim Bergbauunternehmen einholen
Auch K+S bietet nach den uns vorliegenden Informationen Unterstützung im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Einflussbereich des Salzbergwerks Borth an.
Es kann daher sinnvoll sein, vor Baubeginn zusätzlich eine Bauvoranfrage an das Unternehmen zu richten und sich über mögliche bergbauliche Einwirkungen auf das Grundstück zu informieren.
Karlstraße 80
47495 Rheinberg
Ansprechpartner und Kontaktdaten können sich ändern. Für eine Bauvoranfrage sollte daher im Zweifel vorab geprüft werden, wer aktuell bei K+S zuständig ist.
