Abbaupläne

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.

Grubenbild & Betriebspläne

Abbaupläne und bergbauliche Unterlagen einsehen

Wer wissen möchte, wo unter oder in der Nähe des eigenen Grundstücks Bergbau stattgefunden hat oder geplant ist, kann bei der zuständigen Bergbehörde Einsicht in bestimmte bergbauliche Unterlagen beantragen.

Überblick

Welche Informationen können interessant sein?

Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Unterlagen und Auskünfte in Betracht.

Grubenbild Lage von Schächten, Strecken, Abbaubereichen und weiteren bergbaulichen Anlagen
Betriebspläne Genehmigte oder geplante bergbauliche Maßnahmen und deren technische Ausgestaltung
Bergbauliche Auskunft Informationen zur bergbaulichen Situation eines konkreten Grundstücks

§ 63 Bundesberggesetz

Einsicht in das Grubenbild

Das Grubenbild ist Teil des sogenannten Risswerks eines Bergbaubetriebes. Es enthält vermessungstechnische Darstellungen des Bergwerks, beispielsweise Abbaubereiche, Strecken, Schächte und weitere untertägige Anlagen.

Nach § 63 Abs. 4 Bundesberggesetz ist zur Einsicht in den entsprechenden Teil des bei der Bergbehörde vorliegenden Grubenbildes berechtigt, wer glaubhaft macht, dass er von einem Bergschaden betroffen sein kann.

Die Einsicht bezieht sich dabei auf den Teil des Grubenbildes, der für die mögliche Betroffenheit relevant ist.

§ 63 BBergG öffnen

Für Grundstückseigentümer

Was lässt sich aus dem Grubenbild erkennen?

Das Grubenbild kann dabei helfen, die Lage eines Grundstücks mit den darunter beziehungsweise in der Umgebung verlaufenden bergbaulichen Anlagen und Abbaubereichen zu vergleichen.

Besonders bei der Bewertung möglicher Bergschäden kann es hilfreich sein zu wissen, welche Bereiche unter Tage abgebaut wurden und in welcher räumlichen Beziehung sie zum Grundstück stehen.

Begriff „Grubenbild“ im Bergbau-Lexikon

Betriebspläne

Haupt-, Sonder- und Rahmenbetriebspläne

Hauptbetriebsplan

Enthält konkrete betriebliche Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum.

Sonderbetriebsplan

Regelt bestimmte besondere Maßnahmen oder einzelne Teile eines Bergbaubetriebes.

Rahmenbetriebsplan

Beschreibt die langfristige und übergeordnete Planung eines bergbaulichen Vorhabens.

Ob und in welchem Umfang einzelne Betriebspläne eingesehen oder nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen herausgegeben werden können, hängt vom jeweiligen Dokument und möglichen gesetzlichen Ausschlussgründen ab.

Eine entsprechende Anfrage kann an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde gerichtet werden.

Grundstücksbezogene Auskunft

Auskunft zur bergbaulichen Situation

Neben der Einsicht in vorhandene Unterlagen kann bei der Bezirksregierung auch eine konkrete Auskunft zur bergbaulichen Situation eines Grundstücks angefragt werden.

Eine solche Auskunft kann beispielsweise Informationen darüber enthalten, ob sich das Grundstück in einem bergbaulich beeinflussten Bereich befindet oder welche bergbaulichen Anlagen in seiner Umgebung dokumentiert sind.

Hinweis zu Gebühren: Für bestimmte individuelle Auskünfte können Gebühren anfallen. Die Höhe sollte vor der Beauftragung direkt bei der Bezirksregierung erfragt werden.

Antragstellung

Welche Angaben sollte der Antrag enthalten?

✓ vollständiger Name und Anschrift
✓ genaue Anschrift des betroffenen Grundstücks
✓ möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück
✓ gewünschte Unterlagen oder Art der Auskunft
✓ kurze Begründung des Interesses beziehungsweise der möglichen Bergschadensbetroffenheit
✓ bei Bedarf Bitte um vorherige Information über mögliche Gebühren

Formulierungshilfe

Beispiel für eine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer/in des Grundstücks [Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück].

Ich bitte um Auskunft über die bergbauliche Situation des Grundstücks und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – um Einsicht in den für dieses Grundstück relevanten Teil des Grubenbildes.

Hintergrund meiner Anfrage ist [z. B. mögliche Bergschadensbetroffenheit / geplantes Bauvorhaben / Dokumentation der bergbaulichen Situation].

Bitte informieren Sie mich vorab, falls für die gewünschte Auskunft Gebühren entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Zuständige Bergbehörde

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

44135 Dortmund

Für konkrete Anträge empfehlen wir, die jeweils aktuellen Kontaktinformationen und zuständigen Ansprechpartner direkt bei der Bezirksregierung zu prüfen.

Zur Bezirksregierung Arnsberg

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. November 2026, 20:04 Uhr: Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Die Sendung vom 14. August 2026 hatte das Thema Sprengungen im Salzbergbau behandelt.

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

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