Grubenbild & Betriebspläne
Abbaupläne und bergbauliche Unterlagen einsehen
Wer wissen möchte, wo unter oder in der Nähe des eigenen Grundstücks Bergbau stattgefunden hat oder geplant ist, kann bei der zuständigen Bergbehörde Einsicht in bestimmte bergbauliche Unterlagen beantragen.
Überblick
Welche Informationen können interessant sein?
Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Unterlagen und Auskünfte in Betracht.
§ 63 Bundesberggesetz
Einsicht in das Grubenbild
Das Grubenbild ist Teil des sogenannten Risswerks eines Bergbaubetriebes. Es enthält vermessungstechnische Darstellungen des Bergwerks, beispielsweise Abbaubereiche, Strecken, Schächte und weitere untertägige Anlagen.
Nach § 63 Abs. 4 Bundesberggesetz ist zur Einsicht in den entsprechenden Teil des bei der Bergbehörde vorliegenden Grubenbildes berechtigt, wer glaubhaft macht, dass er von einem Bergschaden betroffen sein kann.
Die Einsicht bezieht sich dabei auf den Teil des Grubenbildes, der für die mögliche Betroffenheit relevant ist.
§ 63 BBergG öffnenFür Grundstückseigentümer
Was lässt sich aus dem Grubenbild erkennen?
Das Grubenbild kann dabei helfen, die Lage eines Grundstücks mit den darunter beziehungsweise in der Umgebung verlaufenden bergbaulichen Anlagen und Abbaubereichen zu vergleichen.
Besonders bei der Bewertung möglicher Bergschäden kann es hilfreich sein zu wissen, welche Bereiche unter Tage abgebaut wurden und in welcher räumlichen Beziehung sie zum Grundstück stehen.
Begriff „Grubenbild“ im Bergbau-LexikonBetriebspläne
Haupt-, Sonder- und Rahmenbetriebspläne
Hauptbetriebsplan
Enthält konkrete betriebliche Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum.
Sonderbetriebsplan
Regelt bestimmte besondere Maßnahmen oder einzelne Teile eines Bergbaubetriebes.
Rahmenbetriebsplan
Beschreibt die langfristige und übergeordnete Planung eines bergbaulichen Vorhabens.
Ob und in welchem Umfang einzelne Betriebspläne eingesehen oder nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen herausgegeben werden können, hängt vom jeweiligen Dokument und möglichen gesetzlichen Ausschlussgründen ab.
Eine entsprechende Anfrage kann an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde gerichtet werden.
Grundstücksbezogene Auskunft
Auskunft zur bergbaulichen Situation
Neben der Einsicht in vorhandene Unterlagen kann bei der Bezirksregierung auch eine konkrete Auskunft zur bergbaulichen Situation eines Grundstücks angefragt werden.
Eine solche Auskunft kann beispielsweise Informationen darüber enthalten, ob sich das Grundstück in einem bergbaulich beeinflussten Bereich befindet oder welche bergbaulichen Anlagen in seiner Umgebung dokumentiert sind.
Antragstellung
Welche Angaben sollte der Antrag enthalten?
Formulierungshilfe
Beispiel für eine Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer/in des Grundstücks [Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück].
Ich bitte um Auskunft über die bergbauliche Situation des Grundstücks und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – um Einsicht in den für dieses Grundstück relevanten Teil des Grubenbildes.
Hintergrund meiner Anfrage ist [z. B. mögliche Bergschadensbetroffenheit / geplantes Bauvorhaben / Dokumentation der bergbaulichen Situation].
Bitte informieren Sie mich vorab, falls für die gewünschte Auskunft Gebühren entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Zuständige Bergbehörde
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
44135 Dortmund
Für konkrete Anträge empfehlen wir, die jeweils aktuellen Kontaktinformationen und zuständigen Ansprechpartner direkt bei der Bezirksregierung zu prüfen.
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