Bergschäden
Schaden beim Bergbauunternehmen melden
Was sollten Sie tun, wenn Sie Schäden an Ihrem Gebäude oder Grundstück feststellen und einen Zusammenhang mit dem Salzbergbau vermuten?
Schäden frühzeitig dokumentieren
Tiefe Risse im Mauerwerk können auf Setzungsschäden an Gebäuden hinweisen und rufen gleich in mehrfacher Hinsicht Unsicherheit hervor. Der Betroffene fragt sich, wie so etwas passieren kann und ob das Gebäude noch sicher auf seinen Fundamenten steht.
Die Gründe, warum ein Gebäude, das jahreslang sicher auf seinen Fundamenten ruhte, plötzlich in Bewegung gerät, können vielseitig sein. Neben den für unser Gebiet auftretenden Bodensenkungen durch den Salzbergbau können auch Bodenausspülungen, Veränderungen des Baugrundes oder geologische und hydrologische Veränderungen eine Rolle spielen.
Deshalb ist eine möglichst vollständige und frühzeitige Dokumentation besonders wichtig.
Vorgehen
Was sollte ich selbst beachten?
Schäden vollständig erkennen, auflisten und fotografieren
Schauen Sie nicht nur auf sichtbare Risse. Bodenbewegungen können beispielsweise auch Leitungen, Fundamente, Bodenplatten, Fenster, Türen oder Außenanlagen betreffen.
Schreiben Sie alle Auffälligkeiten auf und fotografieren Sie Veränderungen möglichst mit Größenvergleich, etwa mit einem Zollstock.
Mit Nachbarn und der Bürgerinitiative sprechen
Fragen Sie nach vergleichbaren Veränderungen in der Nachbarschaft. Mehrere ähnliche Beobachtungen können für die Einordnung hilfreich sein.
Schaden beim zuständigen Bergbauunternehmen melden
Die Meldung an den Kreis Wesel ersetzt die Schadensmeldung beim Bergbauunternehmen nicht.
Ortstermin gut vorbereiten
Halten Sie Ihre Schadensliste, Fotos und vorhandene Unterlagen bereit. Wenn möglich, nehmen Sie eine weitere Person als Zeugen hinzu.
Bei Bedarf unabhängige Fachleute hinzuziehen
Lassen Sie Ergebnisse und Bewertungen gegebenenfalls unabhängig überprüfen.
Weitere Hinweise im Bürgerfunk
In einer Sendung des Bürgerfunks vom 9.12.2022 gibt der Markscheider und Sachverständige Peter Immekus hilfreiche Tipps zur Schadensmeldung und zu Dingen, die Sie beachten sollten. Die Hinweise beginnen ab Minute 5:00.
Bürgerfunksendung vom 9.12.2022 anhörenAnsprechpartner
An wen muss ich mich wenden?
Entscheidend ist, in welchem Verantwortungsbereich sich das betroffene Grundstück befindet.
Cavity
Cavity GmbH
Zuständig für Bergbaufolgen aus den früheren Bergbauaktivitäten der Solvay-Gruppe bis Ende 2001.
Cavity GmbHXantener Straße 237
47495 Rheinberg
Ansprechpartner: Uwe Reh
Tel.: 03471 323 693
E-Mail:
K+S
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Werk BorthKarlstraße 80
47495 Rheinberg
Tel.: +49 2803 48 0
E-Mail:
Sonderfall
Bislicher Insel
Für das Gebiet der Bislicher Insel besteht aufgrund eines Vertrages mit dem Land NRW aus dem Jahr 1988 ein Bergschadensverzicht.
Informationen zum BergschadensverzichtZusätzliche Meldung
Erfassungsstelle des Kreises Wesel
Vermutete Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau können zusätzlich beim Kreis Wesel gemeldet werden.
Die Erfassungsstelle des Kreises dient ausschließlich der statistischen Erfassung. Sie ist keine Meldestelle für Schadens- oder Ersatzansprüche und hemmt keine Verjährungsfristen.
Einen möglichen Schadensersatzanspruch müssen Sie deshalb zusätzlich beim zuständigen Bergbauunternehmen geltend machen.
Verfahren
Schadensbesichtigung und -beurteilung
Nach Meldung des Schadens setzt sich das zuständige Bergbauunternehmen in der Regel mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbart einen Ortstermin. Dabei werden die gemeldeten Schäden aufgenommen und dokumentiert.
Auf Wunsch können am Haus Höhenbolzen gesetzt werden, mit denen spätere Höhenveränderungen dokumentiert werden können.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Feststellung einer Schieflage“ .
Wenn Sie Zweifel an der Bewertung haben, kann eine unabhängige fachliche Prüfung sinnvoll sein.
Seit 1. Januar 2026
Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
K+S nimmt seit dem 1. Januar 2026 probeweise für zunächst zwei Jahre an der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW teil.
Die Schlichtungsstelle kann grundsätzlich angerufen werden, wenn im Zuständigkeitsbereich von K+S am Niederrhein keine einvernehmliche Lösung bei der Regulierung eines Bergschadens erreicht werden konnte.
Cavity nimmt derzeit nicht am Schlichtungsverfahren teil.
Fristen beachten
Verjährungsfristen können entscheidend sein
Wer einen möglichen Bergschaden feststellt, sollte sich frühzeitig informieren und den Schaden möglichst zeitnah beim zuständigen Unternehmen melden.
Nach § 117 BBergG gelten für die Verjährung grundsätzlich die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Welche konkrete Verjährungsfrist im Einzelfall gilt und ob eine Verjährung gehemmt ist, kann von den Umständen des jeweiligen Falls abhängen. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Rechtsgrundlage
Bundesberggesetz – Haftung für Bergschäden
Die Haftung für Bergschäden ist insbesondere in den §§ 114 bis 121 des Bundesberggesetzes geregelt.
