Schadensmeldung

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.

Bergschäden

Schaden beim Bergbauunternehmen melden

Was sollten Sie tun, wenn Sie Schäden an Ihrem Gebäude oder Grundstück feststellen und einen Zusammenhang mit dem Salzbergbau vermuten?

Schäden frühzeitig dokumentieren

Tiefe Risse im Mauerwerk können auf Setzungsschäden an Gebäuden hinweisen und rufen gleich in mehrfacher Hinsicht Unsicherheit hervor. Der Betroffene fragt sich, wie so etwas passieren kann und ob das Gebäude noch sicher auf seinen Fundamenten steht.

Die Gründe, warum ein Gebäude, das jahreslang sicher auf seinen Fundamenten ruhte, plötzlich in Bewegung gerät, können vielseitig sein. Neben den für unser Gebiet auftretenden Bodensenkungen durch den Salzbergbau können auch Bodenausspülungen, Veränderungen des Baugrundes oder geologische und hydrologische Veränderungen eine Rolle spielen.

Deshalb ist eine möglichst vollständige und frühzeitige Dokumentation besonders wichtig.

Vorgehen

Was sollte ich selbst beachten?

1

Schäden vollständig erkennen, auflisten und fotografieren

Schauen Sie nicht nur auf sichtbare Risse. Bodenbewegungen können beispielsweise auch Leitungen, Fundamente, Bodenplatten, Fenster, Türen oder Außenanlagen betreffen.

Schreiben Sie alle Auffälligkeiten auf und fotografieren Sie Veränderungen möglichst mit Größenvergleich, etwa mit einem Zollstock.

2

Mit Nachbarn und der Bürgerinitiative sprechen

Fragen Sie nach vergleichbaren Veränderungen in der Nachbarschaft. Mehrere ähnliche Beobachtungen können für die Einordnung hilfreich sein.

3

Schaden beim zuständigen Bergbauunternehmen melden

Die Meldung an den Kreis Wesel ersetzt die Schadensmeldung beim Bergbauunternehmen nicht.

4

Ortstermin gut vorbereiten

Halten Sie Ihre Schadensliste, Fotos und vorhandene Unterlagen bereit. Wenn möglich, nehmen Sie eine weitere Person als Zeugen hinzu.

5

Bei Bedarf unabhängige Fachleute hinzuziehen

Lassen Sie Ergebnisse und Bewertungen gegebenenfalls unabhängig überprüfen.

Weitere Hinweise im Bürgerfunk

In einer Sendung des Bürgerfunks vom 9.12.2022 gibt der Markscheider und Sachverständige Peter Immekus hilfreiche Tipps zur Schadensmeldung und zu Dingen, die Sie beachten sollten. Die Hinweise beginnen ab Minute 5:00.

Bürgerfunksendung vom 9.12.2022 anhören

Ansprechpartner

An wen muss ich mich wenden?

Entscheidend ist, in welchem Verantwortungsbereich sich das betroffene Grundstück befindet.

Zuständigkeitsbereiche K+S und Cavity im Salzbergbaugebiet
Zuständigkeit nach Darstellung von K+S: Grün = K+S, Braun = Cavity.

Cavity

Cavity GmbH

Zuständig für Bergbaufolgen aus den früheren Bergbauaktivitäten der Solvay-Gruppe bis Ende 2001.

Cavity GmbH
Xantener Straße 237
47495 Rheinberg

Ansprechpartner: Uwe Reh
Tel.: 03471 323 693
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zur Cavity GmbH

K+S

K+S Minerals and Agriculture GmbH

Werk Borth
Karlstraße 80
47495 Rheinberg

Tel.: +49 2803 48 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen zu Bergschäden bei K+S

Zusätzliche Meldung

Erfassungsstelle des Kreises Wesel

Vermutete Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau können zusätzlich beim Kreis Wesel gemeldet werden.

Wichtig:

Die Erfassungsstelle des Kreises dient ausschließlich der statistischen Erfassung. Sie ist keine Meldestelle für Schadens- oder Ersatzansprüche und hemmt keine Verjährungsfristen.

Einen möglichen Schadensersatzanspruch müssen Sie deshalb zusätzlich beim zuständigen Bergbauunternehmen geltend machen.

Schaden beim Kreis Wesel erfassen

Verfahren

Schadensbesichtigung und -beurteilung

Nach Meldung des Schadens setzt sich das zuständige Bergbauunternehmen in der Regel mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbart einen Ortstermin. Dabei werden die gemeldeten Schäden aufgenommen und dokumentiert.

Auf Wunsch können am Haus Höhenbolzen gesetzt werden, mit denen spätere Höhenveränderungen dokumentiert werden können.

Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Feststellung einer Schieflage“ .

Wenn Sie Zweifel an der Bewertung haben, kann eine unabhängige fachliche Prüfung sinnvoll sein.

Seit 1. Januar 2026

Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

K+S nimmt seit dem 1. Januar 2026 probeweise für zunächst zwei Jahre an der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW teil.

Die Schlichtungsstelle kann grundsätzlich angerufen werden, wenn im Zuständigkeitsbereich von K+S am Niederrhein keine einvernehmliche Lösung bei der Regulierung eines Bergschadens erreicht werden konnte.

Bitte beachten:

Cavity nimmt derzeit nicht am Schlichtungsverfahren teil.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle

Fristen beachten

Verjährungsfristen können entscheidend sein

Wer einen möglichen Bergschaden feststellt, sollte sich frühzeitig informieren und den Schaden möglichst zeitnah beim zuständigen Unternehmen melden.

Nach § 117 BBergG gelten für die Verjährung grundsätzlich die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Welche konkrete Verjährungsfrist im Einzelfall gilt und ob eine Verjährung gehemmt ist, kann von den Umständen des jeweiligen Falls abhängen. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Rechtsgrundlage

Bundesberggesetz – Haftung für Bergschäden

Die Haftung für Bergschäden ist insbesondere in den §§ 114 bis 121 des Bundesberggesetzes geregelt.

§ 114 BBergG Bergschaden
§ 115 BBergG Ersatzpflicht des Unternehmers
§ 116 BBergG Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten
§ 117 BBergG Umfang der Ersatzpflicht und Verjährung
§ 118 BBergG Mitwirkendes Verschulden
§ 119 BBergG Mitwirkung eines Dritten
§ 120 BBergG Bergschadensvermutung
§ 121 BBergG Verhältnis zu anderen Vorschriften
Bundesberggesetz in der aktuellen Fassung

Die nächste Radiosendung

Freitag, 9. Oktober 2026, 20:04 Uhr: Geologie und Bergbau

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Die Sendung vom 14. August 2026 hatte das Thema Sprengungen im Salzbergbau behandelt.

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

Melden Sie Ihren Schaden!

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