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Die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren wird Ende 2024 erwartet

Liebe Mitbürger,

Im Herbst 2024 erwarten wir die Entscheidung zur Erweiterung des geplanten Salzabbaus durch die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie. Die neuen Abbaufelder sind unter Ortsteilen von Alpen, Rheinberg und Xanten geplant. Der Senkungstrog wird in den nächsten 200 Jahren Schäden an öffentlicher Infrastruktur und privatem Eigentum verursachen. Die Finanzierung der Ewigkeitsschäden, die durch die Senkungen vor allem das Grund- und Oberflächenwasser betreffen, werden zukünftige Generationen unabsehbar belasten.

 

Das Beispiel der Siedlung Menzelen-Ost um die Jahreswende 2023/24 zeigt schonungslos, wie wichtig die dringend notwendige Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sein wird, damit die Interessen der über dem Bergbau befindlichen Natur und der dort lebenden Bevölkerung dauerhaft geschützt sind.

 

Die Bürger/innen, auch viele unserer Mitglieder, haben sich im Frühjahr 2022 in ca. 2000 Einwendungen mit erheblichen Bedenken gegen das Vorhaben von K+S Minerals and Agriculture GmbH geäußert. Als Umweltverband hatten wir uns in einer ersten Stellungnahme ebenso daran beteiligt. Unser Rechtsanwalt Alexander Reitinger erhob in unserem Namen massive Einwände unter anderem zu wasserrechtlichen Belangen. Der von uns beauftragte Geologe Dr. Klaus Becker stellte fest, dass ein notwendiges geologisches Gutachten gar nicht erbracht wurde und wichtige tektonische Belange keine Berücksichtigung in den Gutachten fanden.

 

Mit einer ersten Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg erstritten wir im September 2023 die Herausgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Im Januar 2024 wiesen wir mit einer weiteren fundierten Einwendung die Bezirksregierung Arnsberg auf die oberflächliche Beantwortung durch K+S hin. Sämtliche Bedenken am Planfeststellungsverfahren konnten nicht ausgeräumt werden.

 

Wir erwarten von der Bezirksregierung Arnsberg, dass unsere vorgetragenen Argumente zum Schutz und zur Vorsorge für Natur und Bevölkerung in der erteilten Genehmigung ausreichend berücksichtigt werden. Sollten diese nicht berücksichtigt werden, haben wir als Umweltverband die Möglichkeit, die Genehmigung beim Oberverwaltungsgericht Münster prüfen zu lassen. Auf diesen Fall müssen wir vorbereitet sein. In einem vierwöchigen Zeitfenster muss die Entscheidung zur Klage fallen.

 

Wir erheben satzungsbedingt keine Mitgliedsbeiträge. Die Finanzierung der Bürgerinitiative hat sich durch die Bereitstellung von Spenden seitens ihrer Mitglieder bewährt. So sind die Spenden aller von den Auswirkungen des Salzbergbaus Betroffenen die Grundlage unserer Arbeit. Nur so können wir mit hydrogeologischen Fachgutachten und juristischer Klärung die Versäumnisse belegen und eingrenzen. Durch unseren erlangten gemeinnützigen Status sind Spenden nach der geltenden Finanzrechtsprechung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden) bis zu einer Höhe von 300 EURO durch Nachweis des Kontoauszuges bzw. Überweisungsträgers auch ohne Spendenquittung möglich. Auch kleinere Beträge können uns zur Erfüllung unserer geplanten Vorhaben helfen.

    

Kontoverbindung:

IBAN-Nr. DE48 3546 1106 0406 4410 16

Volksbank Niederrhein eG

BIC: GENODED1NRH

Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten

Bitte als Verwendungszweck angeben:

Spende BI Salzbergbaugeschädigte

 

VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!

 

Sie können kostenlos Mitglied werden! Hier finden Sie den Online-Mitgliedsantrag

 

Alle Informationen zum Planfeststellungsverfahren, den Abbaufeldern, sowie unseren Einwendungen finden Sie übersichtlich im Menupunkt 

Neue Abbaugebiete (Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen)

  

Planfeststellungverfahren

Online-Erörterungsverfahren endete am 12. Januar 2024

 

Im Rahmen des Online-Erörterungsverfahrens hat die Bürgerinitiative ihre Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingereicht. Sie finden die Stellungnahmen hier.

Im Verfahren ist nun die Bezirksregierung am Zug, die die gesamten Einwendungen und Stellungnahmen, sowie die Antworten von K&S prüfen und bewerten muss. Wann es hier zu einer Entscheidung kommt, ist nicht vorauszusagen.

Bereits im Mai 2022 haben wir von der Bürgerinitiative in unserer Einwendung die Unterlagen zur Erweiterung des Salzbergbaus als nicht zulassungsfähig eingestuft. In unserer Einwendung, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Rechtanwalt Alexander Reitinger, sowie unserem Sachverständigen Dr. Klaus Becker angefertigt haben, führen wir die gravierende Mängel der Unterlagen auf.

Unsere 32-seitige Einwendung sowie die Stellungnahme unseres Sachverständigen stellen wir Ihnen in der Rubrik Neue Abbaugebiete zur Ansicht zur Verfügung.

 

Bürgerfunk Radio KW

Wir werden weiterhin regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau berichten. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und werden Interviews mit Experten zu diesem Thema durchführen.

Die nächste Sendung:

Freitag, 11. Oktober 2024 20:04 Uhr: Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die Bi in Radio und TV.

Die letzte Sendung vom 13. September 2024 können Sie sich hier noch einmal anhören: Einblick in die Arbeit der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten

 

Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden gestartet

Die Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden wurde am 6. März vom Kreis Wesel in Betrieb genommen.

Unter Erfassung von vermuteten Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau | Beteiligung NRW Kreis Wesel können Hausbesitzer Schäden an ihrem Eigentum, die sich vermutlich auf den Salzbergbau zurückführen lassen, melden.

Melden Sie Ihren Schaden neben der Meldung an den Bergbaubetreiber bitte auch dort. Vielen Dank.

  

 

 

Gerade im Randgebiet sind Schäden am Größten

Aus den Erfahrungen aus dem Altabbaugebiet (Büderich, Ginderich, Menzelen, Borth, Wallach) treten vor allem im Randgebiet die größten Schäden auf. Die folgende von der Bürgerinitiative erstellte Grafik gibt einen Einblick in die Problematik

Schadensbilder zweier Gebäude im Randgebiet

 

 

Was kommt noch auf den Bürger zu?

Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen:

  • Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier (z.B. durch Verkehrslärm oder Sprenggeräusche)
  • verminderte Lebensqualität
  • Erhöhung der Deichsanierungskosten
  • Senkungen des Erdreiches bis zu 3 Metern!
  • Schäden an Gebäuden, Schieflage, Risse bis hin zur möglichen Zerstörung der kompletten Bausubstanz,
  • Verschlechterung der Grundwasserqualität
  • Verluste und Minderertrag bei Landwirten
  • Luftverschmutzung durch den Salztransport per LKW
  • Verkehrszunahme
  • Fehlende Neutralität bei der Bewertung der Schäden. Diese erfolgt durch das Bergbauunternehmen selbst. Es gibt bisher noch keine Bereitschaft der Unternehmen, sich der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anzuschließen.
  • Schäden an der Infrastruktur: Abwasserkanalbrüche in den Straßen und an den Hausanschlüssen
  • Vernässungen von Kellern und Grundstücken durch Grundwasser
  • Deutlich erhöhte Hochwassergefahren - die Abbaugebiete werden zur „BADEWANNE“ ohne Abfluss,
  • Bei einer Überschwemmungs-Katastrophe werden durch die Bodensenkung wesentlich größere Gebiete überflutet als bishser, ebenso wird die Schadenshöhe und Gefährdung der Bevölkerung wesentlich erhöht,
  • zunehmende Unsicherheiten vor Überschwemmungen auf ausführenden Land- bzw. Bundesstraßen im Katastrophenfall
  • erhöhte Gefahr durch Überflutungen bei Starkregenereignissen in den Senkungsgebieten
  • Tag und Nacht, gibt es Sprenggeräusche und leichte Erschütterungen,
  • Absenkungsauswirkungen bis zu 200 Jahre sind prognostiziert somit unvermeidbar Langzeitschäden zu erwarten,
  • Bei den  prognostizierten Absenkungszeiträumen von 200 Jahre beträgt die Haftung des Bergbauunternehmens nur 30 Jahre nach BGB (Änderung in 2002). Danach steht der Bürger und Grundbesitzer alleine für den Schaden gerade der durch den Bergbau entstanden ist nach der heutigen Rechtsprechung.
  • wirtschaftliche Nachteile (z.B. Minderung von Mieteinnahmen, Wertminderung der Immobilie)
  • Keine Rechtschutzversicherung bezahlt die Klagen gegen den Bergbau.
  • allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein)

 

Gemeinsam sind wir stark!

Es hat sich inzwischen ein Kreis von Bürgern zusammengeschlossen, die mit der Bürgerinitiative zusammen an weiteren Aktivitäten arbeitet.

Schließen Sie sich dieser Gruppe an und unterstützen Sie uns! Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wir zählen auf Sie!

 

Neben den Informationsveranstaltungen haben wir eine neue Rubrik auf unserer Homepage eingefügt: Neue Abbaugebiete (Xanten/Birten/Veen sowie Alpen/Borth/Menzelen). Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.

 

Werden Sie kostenfrei Mitglied!

Die Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative ist kostenlos. Werden Sie noch heute Mitglied und nutzen Sie unseren Online-Mitgliedsantrag.