Wir klagen gegen die Bezirksregierung in Arnsberg wegen Untätigkeit in der Herausgabe von Unterlagen
Neben über 2000 Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern haben auch diverse Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände und -behörden, Denkmalämter etc.) im Mai 2022 ungefähr 30 Einwendungen gegen das aktuell laufende Planfeststellungsverfahren um die Erweiterung des folgenschweren Salzabbaus zwischen Xanten und Rheinberg durch Fa. K+S bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbaubehörde eingereicht.
Der Grund für diese große Zahl an Einwendungen ist recht einfach: hier wird für Tausende von Bürgern über deren Köpfe hinweg entschieden was mit Ihren Lebensbedingungen und Ihrem Grund und Boden irreversibel passiert.
Damit die Bürgerinitiative nach Erteilung des Planfeststellungsbescheid durch die Bezirksregierung in Arnsberg für mögliche Einwände vorbereitet ist, wurde bereits im Dezember 2022 ein Antrag auf Bereitstellung der Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange gestellt. Dieses Recht haben Umweltverbände nach dem Umweltinformationsgesetz (Anmerkung: Die Bürgerinitiative ist seit Mai 2022 anerkannte Umweltvereinigung in NRW).Die Bezirksregierung in Arnsberg hat diesem Antrag jedoch Ende Februar 2023 widersprochen.
Die Begründung dieser Entscheidung ist nicht plausibel und erscheint zutiefst parteiisch. Die Bürgerinitiative kann daher nur vermuten, dass die für die Genehmigung des Salzbergbaus zuständige Bezirksregierung und das beantragende Unternehmen an einem transparenten Prozess nicht interessiert sind. Ansonsten würden sie alle Informationen, die zur Meinungsfindung der Öffentlichkeit beitragen könnten, transparent und offen darstellen. Stattdessen werden jedoch mit juristischen Winkelzügen Informationen verwehrt, die eigentlich jedem betroffen Bürger am linken Niederrhein zustehen sollten. Die Herausgabe der Einwendungen der sogenannten Träger öffentliche Belange sollte auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und zumindest einem anerkannten Umweltverband zustehen.
Aus diesem Grund sah sich die Bürgerinitiative als Umweltvereinigung im Sinne unserer Mitglieder gezwungen, eine Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg wegen Untätigkeit einzureichen. Die Klage ist jetzt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht worden.
Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden gestartet
Die Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden wurde am 6. März vom Kreis Wesel in Betrieb genommen.
Unter https://beteiligung.nrw.de/portal/KW/beteiligung/themen?thema=1000000&format=Meldeverfahren können Hausbesitzer Schäden an ihrem Eigentum, die sich vermutlich auf den Salzbergbau zurückführen lassen, melden.
Melden Sie Ihren Schaden neben der Meldung an den Bergbaubetreiber bitte auch dort. Vielen Dank.
Wir fordern ein öffentliches Erörterungsverfahren im Planfeststellungsverfahren - Keine Online-Konsultation!
Neun Monate sind seit dem Ende der Einwendungsfrist vergangen.
In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses des Kreises Wesel vom 02.02.23 wurden uns die neuesten Informationen zum Stand des Planfeststellungsverfahrens mitgeteilt:
Es hat etwa 2000 Einwendungen gegeben, die durch einen beauftragten Verwaltungshelfer gegliedert und zugeordnet würden. Der Stand dabei sei relativ weit fortgeschritten.
Daher soll es voraussichtlich Mitte diesen Jahres einen Erörtungstermin geben.
Allerdings liefen aktuell auch noch auf grundsätzlicher Ebene Gespräche zum Deich- und Hochwasserschutz, die allerdings noch nicht soweit abgeschlossen seien, dass es bereits erörterungsreife Ergebnisse Mitte diesen Jahres geben würde.
Sollte dieses aber gelingen, so stellt sich die Bezirksregierung ins Arnsberg vor, das Erörterungsverfahrens in Form einer sogenannten Onlinekonsultation durchzuführen.
Wie liefe ein solches Online-Erörterungsverfahrens ab?
Diese wird laut Verfahrensrecht in einem Zeitfenster von zwei Wochen online durchgeführt. Diese Entscheidung hat die Bezirksregierung getroffen und begründet dieses mit dem PlanSiG (Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie), das Verfahren beschleunigen und sicherstellen soll, um pandemiebedingte Komplikationen zu minimieren.
Das Procedere sieht wie folgt aus:
Jedem Einwender werden die von der K+S bearbeiteten und beantworteten Einwendungen zugeschickt. Diesen kann der Einwender online-schriftlich in diesen 2 Wochen mit seinem erneuten Einspruch begegnen.
Aus Sicht des Vorstandes der Bürgerinitiative werden folgende Aspekte nicht gewahrt:
1. Transparenz im Umgang mit den einzelnen Kritikpunkten
a.) der Träger öffentlicher Belange und Kommunen
b.) der privaten Einwender,
dies vor allem in Hinblick auf die geforderten "Nachbesserungen" in den Unterlagen zu den WRRL und der UVP.
2. Pressebeteiligung und damit auch mangelhafte Informationen für "Jedermann", eben auch Betroffene, die keine Einwendung erstellt haben
3. Aktive Diskussion und eine Beteilung an der tatsächlichen Abwägung innerhalb der "Verhandlung der Sache"
4. Gleichstellung von Alt und Jung in Bezug auf Internetaffinität, da Einwendung bisher schriftlich auf postalischem Weg erfolgen konnte.
Der Kreis Wesel und auch die drei betroffenen Kommunen Alpen, Rheinberg und Xanten unterstützen unsere Forderung, die Erörterung in einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen.
Wir möchten auch Sie auf diesem Wege dazu aufrufen, uns bei der Forderung nach einer öffentlichen Erörterung bei der Bezirksregierung Arnsberg zu unterstützen! Vielen Dank!
Lesen Sie dazu auch den Bericht in der Rheinischen Post vom 10.02.2023
Bürgerfunk Radio KW
Wir werden weiterhin regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau berichten. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und werden Interviews mit Experten zu diesem Thema durchführen.
Die nächste Sendung:
Freitag, 13. Oktober 2023 20:04 Uhr: Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.
Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die Bi in Radio und TV.
Die Sendung vom 8. September 2023 "Bericht über die Veranstaltung "Zukunft des Hochwasserschutzes" (organisiert von der CDU Stadt Voerde und den GRÜNEN Voerde im Strandhaus Ahr am 27. Juni 2023) - Teil 2 kann ebenfalls in der Rubrik Die Bi in Radio und TV nachgehört werden.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung hat am 18. Oktober 2022 im Saal des Spargelhof Schippers, Veen stattgefunden.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde durch den Markscheider und Gutachter Peter Immekus ein Vortrag über die folgenden Themen gehalten:
a) Was kann ich als Eigentümer im Vorfeld eines geplanten Abbaus vorsorglich unternehmen?
b) Wie gehe ich als Eigentümer vor, wenn ich Schäden an Haus und Grundstück festgestellt habe?
Den Vortrag von Peter Immekus als Tonaufzeichnung inklusive der Präsentationsfolien können Sie im Download-Bereich herunterladen.
Auf der anschließenden Jahreshauptversammlung wurden folgende Wahlen durchgeführt:
1.Vorsitzender: Torsten Schäfer (Wiederwahl)
Schriftführer/in: unbesetzt - leider hat sich während der Versammlung niemand bereiterklärt, das Amt zu übernehmen. Wir werden den Posten nun versuchen, kurzfristig zu besetzen.
Beiräte:
- Axel Paulik (Wiederwahl)
- André Sauskojus (Wiederwahl)
- Claudia Kienzle (vormals Schriftführerin)
- Ludger Schreiber
Bürgerinitiative stuft Planfeststellungsunterlagen als nicht zulassungsfähig ein
Offizielle Einwendung wurde am 16. Mai an die Bezirksregierung in Arnsberg versandt
Die vor gut einem Monat von K&S eingereichten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Salzbergbaus sind nach Ansicht der Bürgerinitiative nicht zulassungsfähig. In unserer Einwendung, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Rechtanwalt Alexander Reitinger, sowie unserem Sachverständigen Dr. Klaus Becker angefertigt haben, führen wir die gravierende Mängel der Unterlagen auf.
Unsere 32-seitige Einwendung sowie die Stellungnahme unseres Sachverständigen stellen wir Ihnen in der Rubrik Neue Abbaugebiete zur Ansicht zur Verfügung.
Podcast mit René Schneider
Den interessanten Podcast, den unser Vorsitzender Torsten Schäfer mit dem Landtagsabgeordneten René Schneider (SPD) aufgenommen hat, können Sie sich ab sofort anhören
Im Gespräch wurde auch auf das aktuell offengelegte Rahmenbetriebsplanverfahren eingegangen. Noch bis zum 19. Mai konnten Sie als Bürger Ihren Einwand gegen die Erweiterung einreichen.
Gerade im Randgebiet sind Schäden am Größten
Aus den Erfahrungen aus dem Altabbaugebiet (Büderich, Ginderich, Menzelen, Borth, Wallach) treten vor allem im Randgebiet die größten Schäden auf. Die folgende von der Bürgerinitiative erstellte Grafik gibt einen Einblick in die Problematik
Schadensbilder zweier Gebäude im Randgebiet
Was kommt noch auf den Bürger zu?
Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen:
- Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier (z.B. durch Verkehrslärm oder Sprenggeräusche)
- verminderte Lebensqualität
- Erhöhung der Deichsanierungskosten
- Senkungen des Erdreiches bis zu 3 Metern!
- Schäden an Gebäuden, Schieflage, Risse bis hin zur möglichen Zerstörung der kompletten Bausubstanz,
- Verschlechterung der Grundwasserqualität
- Verluste und Minderertrag bei Landwirten
- Luftverschmutzung durch den Salztransport per LKW
- Verkehrszunahme
- Fehlende Neutralität bei der Bewertung der Schäden. Diese erfolgt durch das Bergbauunternehmen selbst. Es gibt bisher noch keine Bereitschaft der Unternehmen, sich der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anzuschließen.
- Schäden an der Infrastruktur: Abwasserkanalbrüche in den Straßen und an den Hausanschlüssen
- Vernässungen von Kellern und Grundstücken durch Grundwasser
- Deutlich erhöhte Hochwassergefahren - die Abbaugebiete werden zur „BADEWANNE“ ohne Abfluss,
- Bei einer Überschwemmungs-Katastrophe werden durch die Bodensenkung wesentlich größere Gebiete überflutet als bishser, ebenso wird die Schadenshöhe und Gefährdung der Bevölkerung wesentlich erhöht,
- zunehmende Unsicherheiten vor Überschwemmungen auf ausführenden Land- bzw. Bundesstraßen im Katastrophenfall
- erhöhte Gefahr durch Überflutungen bei Starkregenereignissen in den Senkungsgebieten
- Tag und Nacht, gibt es Sprenggeräusche und leichte Erschütterungen,
- Absenkungsauswirkungen bis zu 200 Jahre sind prognostiziert somit unvermeidbar Langzeitschäden zu erwarten,
- Bei den prognostizierten Absenkungszeiträumen von 200 Jahre beträgt die Haftung des Bergbauunternehmens nur 30 Jahre nach BGB (Änderung in 2002). Danach steht der Bürger und Grundbesitzer alleine für den Schaden gerade der durch den Bergbau entstanden ist nach der heutigen Rechtsprechung.
- wirtschaftliche Nachteile (z.B. Minderung von Mieteinnahmen, Wertminderung der Immobilie)
- Keine Rechtschutzversicherung bezahlt die Klagen gegen den Bergbau.
- allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein)
Gemeinsam sind wir stark!
Es hat sich inzwischen ein Kreis von Bürgern zusammengeschlossen, die mit der Bürgerinitiative zusammen an weiteren Aktivitäten arbeitet.
Schließen Sie sich dieser Gruppe an und unterstützen Sie uns! Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir zählen auf Sie!
Neben den Informationsveranstaltungen haben wir eine neue Rubrik auf unserer Homepage eingefügt: Neue Abbaugebiete (Xanten/Birten/Veen sowie Alpen/Borth/Menzelen). Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Werden Sie kostenfrei Mitglied!
Die Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative ist kostenlos. Werden Sie noch heute Mitglied und nutzen Sie unseren Online-Mitgliedsantrag.