Auswirkungen durch Grundwasserentzug

Flurabstände
 

Mit dem Begriff Flurabstand wird der Höhenunterschied zwischen der Erdoberfläche und einer Grundwasseroberfläche bezeichnet. Bedingt durch den Salzabbau und den damit verbundenen Bergsenkungen, kommt es zu einer Verringerung des Abstandes zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwasserstand.

Die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft – LINEG – wurde 1913 gegründet, um diese Auswirkungen des untertägigen Salz- und Steinkohleabbaus auf Gewässer und Grundwasser zu regulieren. 

Die Lineg pumpt im Auftrage der Solvay und K&S Grundwasser ab, um insbesondere durch den Salzabbau zu erwartende wasserwirtschaftliche Veränderungen zu vermeiden, zu mindern, zu beseitigen und auszugleichen. Die bedarfsgerechte Grundwasserabsenkung geschieht auf der Grundlage von Steuer- und Förderbrunnen.

(Bild-Quelle: Lineg)

Die Grundwasserpumpanlagen sind im ganzen LINEG Gebiet installiert:

(Bild-Quelle: Lineg. Aus "Niederschrift 29.02.2017 - Rat der Gemeinde Alpen)

Erläuterung der Abkürzungen:

  • KA – Kläranlage (Eine Anlage zur Reinigung von Abwasser)
  • PAG – Pumpwerk Abwasser Grundlast (Ein Pumpwerk, das eine konstante Grundlast an Abwasser transportiert)
  • PAA – Pumpwerk Abwasser Anfall (Ein Pumpwerk für anfallendes Abwasser, möglicherweise für Spitzenlasten)
  • PAV – Pumpwerk Abwasser Vermischt (Ein Pumpwerk für Mischwasser, z. B. Regen- und Abwasser)
  • PAH – Pumpwerk Abwasser Hochlast (Ein Pumpwerk für stark belastetes oder hochvolumiges Abwasser)

Die Basis sind die Flurabstände vor Beginn des Salzbergbaus (z. B. in Büderich vor 1926), d.h. wenn z.B. der Flurabstand vor 1926 in Büderich 3,00 m war, wird dieser Flurabstand durch die LINEG den Bürgern garantiert. War der Flurabstand nur 1,50 m, so wird auch nur dieser Wert garantiert.

Für Bauherren, die nach Beginn des Salzabbaus ein Gebäude errichtet haben, gilt folgende Regelung:
Der Bauherr war/ist verpflichtet, eine Bauanfrage z. B. an die LINEG zu richten, um Auskunft über den höchsten Grundwasserstand (z. B. in Büderich vor 1926) bzw. den in Zukunft zu erwartenden Höchstständen zu erhalten. Hier erhalten sie weitere Informationen.

Wurde keine Auskunft eingeholt bzw. der Keller tiefer gebaut, als nach den Auskünften zulässig, trägt der Eigentümer beim Eintreten des prognostizierten bzw. ursprünglich vorhandenen Flurabstandes die Risiken bei einer Überflutung.

Im vergangen Jahr gab es massive Probleme in vielen Gebieten des Salzbergbaus mit der Grundwasserregulierung. Viele Keller sind vollgelaufen, wodurch es massive Schäden gab. Weitere Infos dazu im Unter-Menupunkt: Grundwasserproblematik.

 

Grundwasserentzug
 

Um die großflächige Überflutung des niederrheinischen Salzbergbaureviers zu verhindern, die durch die bergbaubedingte Bodenabsenkung von über 2 Metern entstehen würde, muss die Lineg dieses Wasser abpumpen. Durch das Abpumpen des Grundwassers fallen jetzt ehemals immer nasse Aueböden trocken, die wiederum eigene Senkungen erzeugen.

Mit dem Abpumpen des Grundwassers können Feinsande mit abgepumpt werden. Dabei können Auflockerungen und Hohlräume entstehen. Dieses ist besonders im Bereich der Deiche gefährlich.

In manchen Abbaugebieten müssen die Pumpen ständig laufen. Je stärker die Senkung ausfällt, desto öfter muss hier gepumpt werden. Ein Pumpenausfall kann dabei zu kritischen Zuständen führen. Bereits nach 30 Minuten drohen hier die ersten Wasserschäden.

Welche Auswirkungen der Grundwasserentzug auf die Oberfläche haben kann, zeigt die folgende Animation, die uns freundlicherweise von Herrn Immekus (Markscheider) zur Verfügung gestellt wurde:

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. Juni 2025, 20:04 Uhr:
Thema der Sendung: wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

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