Bergschadensverzicht Bislicher Insel

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.

Bislicher Insel

Bergschadensverzicht im Bereich der Bislicher Insel

Die Bislicher Insel liegt zwischen Ginderich und Xanten im Kreis Wesel und zählt zu den bedeutenden Auenlandschaften am Niederrhein.

Hintergrund

Naturschutzgebiet und Salzbergbau

Die Bislicher Insel ist geographisch keine Insel. Ihre Gesamtfläche beträgt rund 12 km², davon sind 10,53 km² als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auch unter diesem Gebiet wird Bergbau betrieben. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes bis 2025 wurde am 9. November 1988 zwischen dem damaligen Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW und der damaligen Deutschen Solvay-Werke GmbH (DSW) ein Bergschadensverzicht vereinbart.

Hinweis: Der nachfolgende Vertragstext wird als Zitat wiedergegeben. Die Schreibweise wurde nicht modernisiert oder inhaltlich verändert.

Wörtliches Zitat

Bergschadensverzicht

Das Land NRW verpflichtet sich hinsichtlich derjenigen in seinem Eigentum stehenden Grundstücke, die durch den Salzbergbau unterhalb der "Fläche" beeinflußt werden können, jegliche von den betriebsplanmäßig betriebenen Bergwerksunternehmungen der DSW sowie etwaiger Rechtsnachfolger in des Bergwerkseigentum oder Nutzungsberechtigter am Bergwerk oder Teilen hiervon ausgehende Einwirkungen, wie Bodensenkungen, Zuführungen von Wasser und dergleichen auch über die vom Gesetz gezogenen Grenzen hinaus zu dulden, ohne Unterlassung, Wiederherstellung, Ersatz von Schäden oder Wertminderung beanspruchen zu können.

Die "Fläche" ist begrenzt im Westen durch die B57 als Hochufer, im Nordwesten durch den Xantener Leitdeich und die Straße von Xanten nach Beek, im Norden durch die Uferlinie des Rheins, im Osten und Süden durch den Werricher Leitdeich und daran anschließende durch die im Pflege- und Entwicklungsplan "Bislicher Insel" dargestellte Linienführung eines rheinfernen Deichs bis zum Anschluß an die B57 (Variante E).

Das Land wird diesen Bergschadensverzicht auf Verlangen der DSW, deren Rechtsnachfolger in das Bergwerkseigentum, oder eines eventuellen Nutzungsberechtigten am Bergwerk oder Teilen hiervon durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf deren Kosten dinglich sichern.

Das Land NRW wird ferner dafür Sorge tragen, daß auch die übrigen Eigentümer von Grundstücken, die durch den Salzbergbau unter der "Fläche" beeinflußt werden können, diesen Bergschadensverzicht erklären oder seiner dinglichen Sicherung zustimmen. Es wird DSW, ihre Rechtsnachfolger oder eventuelle Nutzungsberechtigte am Bergwerk oder Teilen hiervon in jedem Fall von Bergschadensersatzansprüchen solcher Eigentümer oder sonstiger Anspruchsberechtigter freistellen.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Bergschäden infolge bereits erteilter Genehmigungen und die durch Bergsenkungen gegebenenfalls verursachte Notwendigkeit einer späteren Deichaufhöhung.

Einordnung

Warum dieser Vertrag bis heute relevant ist

Der Vertrag zeigt, dass mögliche Folgen von Bergsenkungen im Bereich der Bislicher Insel bereits Ende der 1980er-Jahre ausdrücklich Gegenstand einer vertraglichen Regelung waren.

Besonders bemerkenswert ist, dass der Vertrag neben Bodensenkungen auch Wasserzuführungen sowie ausdrücklich eine mögliche spätere Deichaufhöhung erwähnt.

Für die heutige Bewertung des Salzabbaus am Niederrhein ist dieses Dokument deshalb insbesondere im Zusammenhang mit Senkungen, Wasserhaushalt und Hochwasserschutz von Interesse.

Die nächste Radiosendung

Freitag, 9. Oktober 2026, 20:04 Uhr: Geologie und Bergbau

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Die Sendung vom 14. August 2026 hatte das Thema Sprengungen im Salzbergbau behandelt.

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

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