Erschütterungsschäden

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.

Sprengungen & Gebäudeschäden

Erschütterungen durch den Salzbergbau

Untertägige Sprengungen können an der Oberfläche als Erschütterungen wahrgenommen werden. Für Betroffene stellt sich dabei häufig die Frage, ob beobachtete Veränderungen an einem Gebäude mit solchen Ereignissen zusammenhängen können.

Rechtliche Einordnung

§ 120 Bundesberggesetz erfasst auch Erschütterungen

Nach § 120 Bundesberggesetz kann die sogenannte Bergschadensvermutung auch bei Schäden durch Erschütterungen greifen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Schaden im Einwirkungsbereich eines untertägigen Bergbaubetriebes befindet und seiner Art nach ein Bergschaden sein kann.

Die konkrete rechtliche Bewertung hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

§ 120 Bundesberggesetz öffnen →

Bewertung

Warum Erschütterungsschäden schwer zu beurteilen sein können

Messwerte

Für die Bewertung von Erschütterungen sind objektive Messwerte von großer Bedeutung.

Entscheidend ist dabei unter anderem, wo gemessen wurde, welche Schwinggeschwindigkeit festgestellt wurde und wie weit der Messpunkt vom betroffenen Gebäude entfernt ist.

Geologie

Die Ausbreitung von Erschütterungswellen kann durch die geologischen Verhältnisse beeinflusst werden.

Messwerte an einem anderen Standort lassen sich deshalb nicht immer ohne weitere Bewertung auf ein konkretes Gebäude übertragen.

Gebäudezustand

Auch Bauweise, Alter, vorhandene Vorschäden, Material und Konstruktion eines Gebäudes können bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Zeitlicher Zusammenhang

Besonders wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation, wann eine Erschütterung wahrgenommen und wann eine Veränderung am Gebäude festgestellt wurde.

Technische Bewertung

DIN 4150-3

Für die Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude wird häufig die DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ herangezogen.

Die Norm enthält Anhaltswerte zur Bewertung von Erschütterungseinwirkungen auf unterschiedliche Bauwerksarten.

Solche Werte sind ein wichtiges technisches Bewertungsinstrument. Sie beantworten jedoch nicht automatisch sämtliche Fragen zur Ursache eines konkreten Schadens.

Wichtig: Die technische Bewertung eines Messwertes und die bergschadensrechtliche Bewertung eines konkreten Schadens sind nicht dasselbe.

Monitoring

Messpunkte und räumliche Zuordnung

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, welche Messstation dem eigenen Gebäude am nächsten liegt und welche Werte dort zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgezeichnet wurden.

Liegt der Messpunkt weiter entfernt, muss fachlich bewertet werden, inwieweit die dort gemessenen Werte auf den tatsächlichen Standort des betroffenen Gebäudes übertragen werden können.

Dabei können Entfernung, Untergrund, geologische Strukturen und Ausbreitungsweg der Erschütterungswellen eine Rolle spielen.

Für Betroffene

Was können Sie konkret tun?

1

Schäden dokumentieren

Fotos möglichst aus gleichen Perspektiven aufnehmen und Datum, Rissbreite und Veränderungen festhalten.

2

Zeitprotokoll führen

Uhrzeit, Dauer und Wahrnehmung von Erschütterungen notieren – beispielsweise Knallen, Klirren, Vibrationen oder Bewegungen am Gebäude.

3

Veränderungen nicht vorschnell beseitigen

Schäden zunächst ausreichend dokumentieren, bevor Risse geschlossen oder Bauteile verändert werden.

4

Fachliche Einschätzung einholen

Bei auffälligen oder zunehmenden Schäden kann eine Begutachtung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sinnvoll sein.

5

Messwerte erfragen

Erfragen Sie, wann und wo gesprengt wurde, welche Messstelle Ihrem Gebäude am nächsten liegt und welche Werte dort registriert wurden.

Gespräch mit dem Bergbauunternehmen

Diese Fragen können hilfreich sein

Wann fand die betreffende Sprengung statt?
Wo lag der Sprengort?
Welche Sprengstoffmenge wurde eingesetzt?
Welche Messstelle liegt meinem Gebäude am nächsten?
Welche Messwerte wurden dort registriert?
Wie groß ist die Entfernung zwischen Messstelle, Sprengort und meinem Gebäude?
Wie wurden die Werte für meinen Standort bewertet?
Welche geologischen Besonderheiten wurden berücksichtigt?

Offizielle Meldung

Bezirksregierung Arnsberg

Wer eine Erschütterung oder Auffälligkeiten zusätzlich gegenüber der zuständigen Bergbehörde dokumentieren möchte, kann sich an die Bezirksregierung Arnsberg wenden.

Die Behörde ist in Nordrhein-Westfalen unter anderem für bergbauliche Fragestellungen und Bergbaufolgen zuständig.

Informationen der Bezirksregierung Arnsberg →

Dokumentation

Auch kleine Veränderungen festhalten

Nicht jeder wahrgenommene Knall oder jede Erschütterung führt zwangsläufig zu einem Gebäudeschaden.

Umgekehrt ist es für eine spätere Bewertung hilfreich, Veränderungen am Gebäude möglichst frühzeitig, nachvollziehbar und fortlaufend zu dokumentieren.

Besonders wertvoll sind Vergleichsfotos, vorhandene ältere Gebäudeaufnahmen, frühere Gutachten und zeitnah geführte Ereignisprotokolle.

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. November 2026, 20:04 Uhr: Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Die Sendung vom 14. August 2026 hatte das Thema Sprengungen im Salzbergbau behandelt.

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

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