Sprengungen & Gebäudeschäden
Erschütterungen durch den Salzbergbau
Untertägige Sprengungen können an der Oberfläche als Erschütterungen wahrgenommen werden. Für Betroffene stellt sich dabei häufig die Frage, ob beobachtete Veränderungen an einem Gebäude mit solchen Ereignissen zusammenhängen können.
Rechtliche Einordnung
§ 120 Bundesberggesetz erfasst auch Erschütterungen
Nach § 120 Bundesberggesetz kann die sogenannte Bergschadensvermutung auch bei Schäden durch Erschütterungen greifen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Schaden im Einwirkungsbereich eines untertägigen Bergbaubetriebes befindet und seiner Art nach ein Bergschaden sein kann.
Die konkrete rechtliche Bewertung hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
§ 120 Bundesberggesetz öffnen →Bewertung
Warum Erschütterungsschäden schwer zu beurteilen sein können
Messwerte
Für die Bewertung von Erschütterungen sind objektive Messwerte von großer Bedeutung.
Entscheidend ist dabei unter anderem, wo gemessen wurde, welche Schwinggeschwindigkeit festgestellt wurde und wie weit der Messpunkt vom betroffenen Gebäude entfernt ist.
Geologie
Die Ausbreitung von Erschütterungswellen kann durch die geologischen Verhältnisse beeinflusst werden.
Messwerte an einem anderen Standort lassen sich deshalb nicht immer ohne weitere Bewertung auf ein konkretes Gebäude übertragen.
Gebäudezustand
Auch Bauweise, Alter, vorhandene Vorschäden, Material und Konstruktion eines Gebäudes können bei der Bewertung eine Rolle spielen.
Zeitlicher Zusammenhang
Besonders wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation, wann eine Erschütterung wahrgenommen und wann eine Veränderung am Gebäude festgestellt wurde.
Technische Bewertung
DIN 4150-3
Für die Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude wird häufig die DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ herangezogen.
Die Norm enthält Anhaltswerte zur Bewertung von Erschütterungseinwirkungen auf unterschiedliche Bauwerksarten.
Solche Werte sind ein wichtiges technisches Bewertungsinstrument. Sie beantworten jedoch nicht automatisch sämtliche Fragen zur Ursache eines konkreten Schadens.
Monitoring
Messpunkte und räumliche Zuordnung
Für Betroffene ist wichtig zu wissen, welche Messstation dem eigenen Gebäude am nächsten liegt und welche Werte dort zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgezeichnet wurden.
Liegt der Messpunkt weiter entfernt, muss fachlich bewertet werden, inwieweit die dort gemessenen Werte auf den tatsächlichen Standort des betroffenen Gebäudes übertragen werden können.
Dabei können Entfernung, Untergrund, geologische Strukturen und Ausbreitungsweg der Erschütterungswellen eine Rolle spielen.
Für Betroffene
Was können Sie konkret tun?
Schäden dokumentieren
Fotos möglichst aus gleichen Perspektiven aufnehmen und Datum, Rissbreite und Veränderungen festhalten.
Zeitprotokoll führen
Uhrzeit, Dauer und Wahrnehmung von Erschütterungen notieren – beispielsweise Knallen, Klirren, Vibrationen oder Bewegungen am Gebäude.
Veränderungen nicht vorschnell beseitigen
Schäden zunächst ausreichend dokumentieren, bevor Risse geschlossen oder Bauteile verändert werden.
Fachliche Einschätzung einholen
Bei auffälligen oder zunehmenden Schäden kann eine Begutachtung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sinnvoll sein.
Messwerte erfragen
Erfragen Sie, wann und wo gesprengt wurde, welche Messstelle Ihrem Gebäude am nächsten liegt und welche Werte dort registriert wurden.
Gespräch mit dem Bergbauunternehmen
Diese Fragen können hilfreich sein
Offizielle Meldung
Bezirksregierung Arnsberg
Wer eine Erschütterung oder Auffälligkeiten zusätzlich gegenüber der zuständigen Bergbehörde dokumentieren möchte, kann sich an die Bezirksregierung Arnsberg wenden.
Die Behörde ist in Nordrhein-Westfalen unter anderem für bergbauliche Fragestellungen und Bergbaufolgen zuständig.
Informationen der Bezirksregierung Arnsberg →Dokumentation
Auch kleine Veränderungen festhalten
Nicht jeder wahrgenommene Knall oder jede Erschütterung führt zwangsläufig zu einem Gebäudeschaden.
Umgekehrt ist es für eine spätere Bewertung hilfreich, Veränderungen am Gebäude möglichst frühzeitig, nachvollziehbar und fortlaufend zu dokumentieren.
Besonders wertvoll sind Vergleichsfotos, vorhandene ältere Gebäudeaufnahmen, frühere Gutachten und zeitnah geführte Ereignisprotokolle.
