Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.

Neue Abbaugebiete

Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens

Hier informieren wir über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Erweiterung der Abbauflächen des Steinsalzbergwerks Borth sowie über das laufende Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Aktueller Stand · Oktober 2026

Das Verfahren vor dem OVG Münster läuft

Die Bürgerinitiative wendet sich als anerkannter Umweltverband gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg zur Erweiterung des Steinsalzbergwerks Borth.

Klage eingereicht

Die Bürgerinitiative hat gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben.

Klageerwiderungen liegen vor

Die Bezirksregierung Arnsberg und K+S haben auf die Klage reagiert und ihre Klageerwiderungen vorgelegt.

Juristische Stellungnahme mit fachgutachterlicher Expertise

Im Oktober 2026 nimmt die Bürgerinitiative zu den Klageerwiderungen juristisch und fachgutachterlich Stellung. Dabei werden insbesondere die aus Sicht der Bürgerinitiative bestehenden Verfahrens- und Abwägungsfehler der Genehmigungsbehörde sowie Mängel der Antragsunterlagen von K+S weiter begründet.

Chronologie

Bisheriger Verfahrensverlauf

Die wichtigsten Schritte des Planfeststellungs- und Klageverfahrens im zeitlichen Überblick.

2026

Juristische und fachgutachterliche Stellungnahme

Die Bürgerinitiative nimmt zu den inzwischen vorliegenden Klageerwiderungen der Gegenseite Stellung.

Gemeinsam mit der juristischen Vertretung und fachgutachterlicher Expertise werden insbesondere die aus Sicht der Bürgerinitiative bestehenden Verfahrens- und Abwägungsfehler der Genehmigungsbehörde sowie Mängel der Antragsunterlagen von K+S weiter begründet.

Klageerwiderungen liegen vor

Die Bezirksregierung Arnsberg und K+S haben auf die Klage reagiert und ihre Klageerwiderungen vorgelegt.

Frist für Klageerwiderung durch das OVG

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Beteiligten aufgefordert, die Klageerwiderung bis zum 09.03.2026 vorzulegen.

Verzögerung der Klageerwiderung

Mit Schreiben vom 27. Januar 2026 teilte die das Land NRW vertretende Kanzlei dem Oberverwaltungsgericht Münster mit, dass sich die Erstellung der Klageerwiderungen – auch im Parallelverfahren – verzögert.

Als Gründe wurden krankheitsbedingte Abwesenheiten und eine hohe Arbeitsbelastung genannt. Die Klageerwiderung sollte daraufhin erst Anfang März 2026 eingereicht werden.

2025

Klagebegründung der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative reichte fristgerecht eine umfangreiche Klagebegründung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Darin werden unter anderem folgende Punkte thematisiert:

  • Fehler in der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • fehlende wasserrechtliche Erlaubnisse
  • eine aus Sicht der Bürgerinitiative unzureichende Prognose der Senkungen und ihrer Auswirkungen
  • Risiken für Grundwasser, Oberflächengewässer, Hochwasserschutz und Infrastruktur

Klageerhebung der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative erhob Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 09.04.2025.

Gefordert wird die Aufhebung, hilfsweise eine ergänzende Überarbeitung des Beschlusses.

Planfeststellungsbeschluss

Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte mit dem Planfeststellungsbeschluss die 7. Änderung des Rahmenbetriebsplans und damit die Erweiterung der Abbauflächen im Steinsalzbergwerk Borth.

Der Beschluss enthält unter anderem:

  • Nebenbestimmungen zum Grundwasser
  • Vorgaben zum Monitoring der Senkungen
  • Vorgaben zum Hochwasserschutz
  • Regelungen für Oberflächengewässer und Trinkwasserschutz

2023–2024

Ergänzende Stellungnahmen der Bürgerinitiative

Zwischen Ende 2023 und Anfang 2024 reichte die Bürgerinitiative im Rahmen der Online-Konsultation sowie über ergänzende Schreiben verschiedene Stellungnahmen ein.

Dabei ging es unter anderem um:

  • Kritik am Ablauf und an technischen Hürden der Online-Konsultation
  • Hinweise auf fehlende oder nicht zugängliche Unterlagen
  • vertiefende Stellungnahmen zu Grundwasser, Senkungen und Hochwassergefahren

Ende des Online-Erörterungsverfahrens

Im Rahmen des Online-Erörterungsverfahrens hatten die Bürgerinitiative, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingereicht.

Anschließend war die Bezirksregierung gefordert, die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Antworten von K+S zu prüfen und zu bewerten.

Stellungnahme der Bürgerinitiative in der Online-Konsultation

Am 09.01.2024 verschickte die Bürgerinitiative ihre Stellungnahme im Rahmen der Online-Konsultation an die Bezirksregierung.

Stellungnahme der Bürgerinitiative öffnen

2022

Stellungnahmen der Behörden

Im Anhörungsverfahren gaben 43 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Fristende für Einwendungen der Bevölkerung

Am 19.05.2022 endete die Frist für Bürgerinnen und Bürger, ihre Einwendungen gegen die Erweiterungspläne von K+S bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Auch die Bürgerinitiative versandte über ihren Anwalt eine umfangreiche Einwendung an die Bezirksregierung. Diese enthielt ebenfalls eine Stellungnahme ihres Sachverständigen.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Planfeststellungsunterlagen wurden in diesem Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Bis zum 19.05.2022 konnten betroffene Bürgerinnen und Bürger Einwendungen einreichen.

Informationen der Bezirksregierung öffnen

Antrag auf Zulassung der 7. Änderung des Rahmenbetriebsplans

K+S stellte den Antrag auf Erweiterung der untertägigen Abbauflächen im Neuen Westfeld und im Südostfeld.

Der beantragte Rahmenbetriebsplan ist bis zum Jahr 2050 ausgerichtet.

2021

Genehmigung der Erkundungstunnel

Die Genehmigung des Antrags für die Erkundungstunnel erfolgte im Februar 2021.

Die von der Bürgerinitiative geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde für diese Erkundungsmaßnahmen nicht durchgeführt.

Die zuständige Behörde vertrat die Auffassung, dass durch die Maßnahmen keine erheblichen zusätzlichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten seien.

2020

Informationen zum weiteren Verfahren

Während des WDR5-Stadtgesprächs informierte der damalige Werksleiter von K+S über den Stand der Erstellung weiterer Unterlagen zum Verfahren.

Dazu gehörten insbesondere Unterlagen zur Umweltverträglichkeit sowie ein wasserwirtschaftliches Gutachten.

WDR5-Stadtgespräch anhören

Gemeinsamer offener Brief an K+S

Die Stadt Xanten, die Gemeinde Alpen und die Bürgerinitiative richteten gemeinsam einen offenen Brief an K+S.

Darin wurde die Informationspolitik des Unternehmens hinsichtlich der Erweiterungspläne kritisiert und eine öffentliche Informationsveranstaltung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gefordert.

Offenen Brief öffnen

Antwortschreiben von K+S öffnen

Änderungsantrag zum Rahmenbetriebsplan

Die Bürgerinitiative erhielt die Änderungsanzeige von K+S bezüglich der Auffahrung von zwei Doppelstrecken zur Lagerstättenerkundung im Südgraben und in der Südwestflanke.

Nach Prüfung der Unterlagen vertrat die Bürgerinitiative die Auffassung, dass für diese Maßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.

Pressebericht öffnen

2019

Scoping-Termin in Rheinberg

Am Scoping-Termin nahmen unter anderem die beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange, K+S, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bürgerinitiative teil.

Die Bürgerinitiative übergab der Bezirksregierung ihre Stellungnahme zum Vorhaben.

Stellungnahme der Bürgerinitiative öffnen

Planerische Mitteilung

Die planerische Mitteilung wurde an die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange sowie an die Bürgerinitiative übersandt.

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Sobald es wesentliche neue Entwicklungen im Klageverfahren oder im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss gibt, aktualisieren wir diese Seite.