Was kommt noch auf den Bürger zu?
Der Bergbau verursacht gravierende Schäden!
Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen.
Was kommt noch auf den Bürger zu?
Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen.
Eine Vielzahl der Auswirkungen sind bereits in den Altbergbaugebieten eingetreten. Zu erwarten sind:
- Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier (z.B. durch Verkehrslärm oder Sprenggeräusche)
- verminderte Lebensqualität
- Erhöhung der Deichsanierungskosten
- Senkungen des Erdreiches bis zu 3 Metern!
- Schäden an Gebäuden, Schieflage, Risse bis hin zur möglichen Zerstörung der kompletten Bausubstanz,
- Verschlechterung der Grundwasserqualität
- Verluste und Minderertrag bei Landwirten
- Luftverschmutzung durch den Salztransport per LKW
- Verkehrszunahme
- Fehlende Neutralität bei der Bewertung der Schäden. Diese erfolgt durch das Bergbauunternehmen selbst. Es gibt bisher noch keine Bereitschaft der Unternehmen, sich der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anzuschließen.
- Schäden an der Infrastruktur: Abwasserkanalbrüche in den Straßen und an den Hausanschlüssen
- Vernässungen von Kellern und Grundstücken durch Grundwasser
- Deutlich erhöhte Hochwassergefahren - die Abbaugebiete werden zur „BADEWANNE“ ohne Abfluss,
- Bei einer Überschwemmungs-Katastrophe werden durch die Bodensenkung wesentlich größere Gebiete überflutet als bisher, ebenso wird die Schadenshöhe und Gefährdung der Bevölkerung wesentlich erhöht,
- zunehmende Unsicherheiten vor Überschwemmungen auf ausführenden Land- bzw. Bundesstraßen im Katastrophenfall
- erhöhte Gefahr durch Überflutungen bei Starkregenereignissen in den Senkungsgebieten
- Tag und Nacht gibt es Sprenggeräusche und leichte Erschütterungen,
- Absenkungsauswirkungen bis zu 200 Jahre sind prognostiziert, somit sind unvermeidbare Langzeitschäden zu erwarten,
- Bei den prognostizierten Absenkungszeiträumen von 200 Jahren beträgt die Haftung des Bergbauunternehmens nur 30 Jahre nach BGB (Änderung in 2002). Danach steht der Bürger und Grundbesitzer alleine für den Schaden da, der durch den Bergbau entstanden ist – nach der heutigen Rechtsprechung.
- wirtschaftliche Nachteile (z.B. Minderung von Mieteinnahmen, Wertminderung der Immobilie)
- Keine Rechtschutzversicherung bezahlt die Klagen gegen den Bergbau.
- allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein)