Jetzt ist also tatsächlich geschehen, das seit 2019 laufende Verfahren ist zu einem vorläufigen Abschluß gekommen und zwar der Bewilligung des Antrags zur sogenannten 7. Änderungsanzeige der K+S durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Wir sind fassungslos wie die Bezirksregierung, die unter der Verwaltung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW steht, diesen Antrag, trotz einer Welle an Einwendungen von privaten Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie dem Deichverband Xanten-Duisburg, den Kreiswasserwerken, der Bezirksregierung in Düsseldorf, den Wasserschifffahrtsamt und vieler anderen mit nur geringen zusätzlichen Auflagen quasi „durchwinken“ konnte. Alle wesentlichen Kritikpunkte sollen im Rahmen sogenannte „Monitoring Verfahren“ in die Zukunft verschoben werden.
Aus diesen Gründen haben wir am 15.05.2025 offiziell Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim zuständigen OVG in Münster über unseren Anwalt eingereicht. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 21 D 190/25 AK beim OVG in Münster registriert worden.
Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwender und den uns nachfolgenden Generationen.
Es missachtet die Tatsache, dass mit dem Monitoring die zurückliegenden Ursachen, also die Senkungen, nicht mehr rückgängig machen können, sondern wir alle mit den Auswirkungen leben müssen.
Man muß sich daher ernsthaft fragen auf welcher Seite die Bezirksregierung in Arnsberg steht und mit welcher Wertschätzung und inhaltlicher Beachtung man sich den 2000 Einwendungen angenommen hat.
Dies ist umso erschreckender, da die gutachterliche Stellungnahme des renommierten Gutachters DeltaH, das noch vor dem Beschluß von uns veröffentlicht und allen Beteiligten wie den Kommunen und TÖB sowie auch der für die Zulassung zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg zugestellt wurde, fundamentale Fehler des Antrags der K+S nachgewiesen hat.
Diese vom Gutachter DeltaH aufgedeckten Fehler müssten auch einer Bezirksregierung in Arnsberg aufgefallen sein. Vielmehr stellen die relativ leicht nachvollziehbaren Fehler des Antrags wie die mangelnde Konsistenz der Grundlagen, die zur Beurteilung der hydrologischen Verhältnisse herangezogen wurden, entweder in Frage, ob die Bezirksregierung ausreichende Kompetenzen in ihren Reihen zur Verfügung hat, oder eben einfach diese Fehler nicht sehen wollte, weil diese ja ihr eigenes Fehlverhalten in der Begleitung der gesamten Antragsphase und damit auch für die inhaltliche Struktur des Antrags und der Auswahl der notwendigen Gutachten aufgedeckt hat.
Desweiteren dürfen wir als Bürgerinitiative auch fragen was denn der Inhalt der Gespräche war, die alle beteiligten Kommunen mit dem Antragssteller K+S in den letzten Monaten, also vor der Bewilligung noch geführt haben war? Mit welcher Vehemenz sind denn die Gesprächspartner dem Antragssteller begegnet, wenn in den Veröffentlichungen in der Presse im Nachgang zu den Gesprächen von „einem gute Klima“ aber „scharfer inhaltlicher Auseinandersetzung“ berichtet wurde?
Wie sieht das zeitliche Procedere nun aus:
• Veröffentlichung der Bewilligung und Nebenbestimmungen am 22.4.2025 (Homepage der Bez.-Reg. Arnsberg)
• Frist zur Einreichung von Klagen: das Ende der Auslegungsfrist bestimmt auch das Ende der Klagefrist. Diese endet am 06.06.2025.
• Begründung der Klage: mit einer Frist von 10 Wochen nach Klageerhebung (bei Einreichung zum 06.06.2025 also bis zum 15.08.2025, sonst entsprechend früher)
• Klagefrist nach Zustellung des PFB 1 Monat, Termin für die Klagebegründung entsprechend variabel.
• Wenn keine Klage eingereicht wird ist der Antrag zur 7. Änderungsanzeige damit endgültig bewilligt.