Planfestellungsbeschluss wurde veröffentlicht

Auslage der Unterlagen in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai

[Arnsberg, 16.04.2025] Leider wurde erneut ein so wichtige Entscheidung in die Ferienzeit gelegt. Das scheint System zu haben.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Salzbergbaus wurde veröffentlicht und wurde in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai bei der Stadt Xanten, Stadt Rheinberg, sowie den Gemeinden Alpen und Sonsbeck ausgelegt.

Da die Unterlagen nun nicht mehr auf den Seiten der Bezirksregierung zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen den Planfeststellungsbeschluss weiterhin zum Download zur Verfügung. Die Bekanntmachung ist online noch im UVP-Portal einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass für eine Privatklage die Frist für die Einreichung der Klage - einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist beträgt - also in diesem Fall der 6. Juni 2025. 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass nach unseren Informationen, die Klage schriftlich oder per elektronischem Rechtsverkehr (z. B. über beA oder EGVP) eingereicht werden muss. Zusätzlich bestehe in NRW beim Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang, Sie benötigen also zur Klageerhebung einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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Die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren steht unmittelbar bevor

Bezirksregierung berichtete über Stand des Verfahrens

[Düsseldorf, 21.03.2025] Die verfahrensführende Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde geht davon aus, dass der Beschlussentwurf zum Ende des 1. Quartals 2025 erarbeitet sein wird. Danach erfolgt die verfahrensrechtlich vorgeschriebene Anhörung des antragstellenden Unternehmens.

Aus dem Bericht der Bezirksregierung (steht hier zum Download bereit) wird allerdings deutlich, dass es vermutlich zu einer Genehmigung kommen wird.

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Petition wurde beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht

Mediation zwischen Geschädigten und LINEG soll erreicht werden

[Alpen, 11.02.2025] Die Grundstücks- und Immobilienbesitzer am Niederrhein wurden Ende des Jahres 2023 bis Anfang 2024 durch die Bodenveränderungen u.a. des Salzbergbaus und daraus resultierendem Grundwasseranstieg geschädigt. Die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. setzt sich für allumfassende Entschädigungen ein. Doch bisher weist die für die Wasserregulierung zuständige LINEG (Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft) ca. 75% der Grundwasserschäden zurück und verweist auf das Bundesberggesetz.

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Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. Juni 2025, 20:04 Uhr:
Thema der Sendung: wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

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