Zur Ermittlung einer bergbaubedingten Schieflage müssen idealerweise vor der ersten Einwirkung bei der Immobilie außen Bolzen angebracht werden, deren relative Höhenlage zueinander von einem Vermessungsbüro fest gehalten werden.
Die Anzahl der anzubringenden Bolzen ist für die spätere Analysemöglichkeit entscheidend. Dabei ist zunächst wichtig, was mit den Messwerten nachgewiesen werden soll. Für eine – praktisch nie auftretende, aber gerne angenommene – gleichmäßige Lageveränderung einer „festen Ebene“ genügen theoretisch drei Bolzen, da drei Punkte eine Ebene mathematisch eindeutig festlegen. Der Untergrund ist jedoch nicht immer so homogen, die auftretende Senkung nicht immer so gleichmäßig, dass man stets von einer gleichmäßigen Veränderung ausgehen kann. Vielmehr können neben den Senkungen konvexe und konkave Verformungen, im Prinzip jede Form von Verzerrung auftreten, die vorstellbar ist. Diese Veränderungen des Untergrundes sind natürlich nicht mit vier auf die Feststellung der Höhenparameter ausgerichteten Bolzen an den Ecken eines rechteckigen Hauses zu ermitteln. Da die Bolzen naturgemäß nur außen am Hause angebracht werden, müsste für eine halbwegs vernünftige Ermittlung derartiger Untergrundveränderungen mindestens alle fünf Meter ein Bolzen gesetzt werden.
Gängige Praxis ist, dass bei einem rechteckigen Grundriss vier Bolzen in der Nähe der Ecken angebracht und deren Höhen relativ zueinander gemessen werden. Werden später Höhenveränderungen bei den Bolzen festgestellt, so deutet das auf eine Schieflage des Gebäudes hin und es muss anhand der Daten in vernünftiger Weise eine Entschädigung ermittelt werden.