Newsletter Weihnachten 2025

Einwendung zur Deicherhöhung in Birten


Mit Frist zum 19.12.2025 hat die Bürgerinitiative ihre Einwendung gegen die geplante Deicherhöhung durch eine Spundwand bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhoben. Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Einwand gegen die grundsätzliche Erhöhung des Deiches.

Die Bergsenkungen unter dem rheinfernen Deich sind leider eine nicht umkehrbare Tatsache. Sie sind das Ergebnis früherer Genehmigungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, politischer Entscheidungen der damaligen Landesregierung NRW sowie der bis heute andauernden untertägigen Abbautätigkeit der Firma K+S (vormals Solvay).

Es kann daher nur um Schadensbegrenzung gehen. Die Erhöhung des Deiches ist aufgrund der fortschreitenden Absenkung dringend erforderlich. Nach den vorliegenden Unterlagen senkt sich das Gelände, auf dem der rheinferne Deich steht, um bis zu 2,83 Meter – dies entspricht in etwa der Geschosshöhe eines Wohnhauses.

Unsere Einwendungen richten sich im Wesentlichen gegen:

  • die geplante Ausführung der Spundwand, die auf einer Länge von rund 800 Metern auf die bestehende Konstruktion aufgesetzt werden soll, sowie die fehlende ernsthafte Prüfung von Alternativen,
  • insbesondere eines klassischen Dreizonendeiches.

Insgesamt hat die Bürgerinitiative zehn Einwendungen formuliert und fachlich ausführlich begründet. Nun ist das Dezernat 54 – Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Düsseldorf gefordert, diese Einwendungen zu bewerten.

Bild 1: Erhöhung des Rheinfernen Deichs in Birten (Quelle: Unterlagen der Bez. Reg. Düsseldorf)

Kommentar von Karl Krebber-Hortmann (2. Vorsitzender der BI) zur Deicherhöhung:

"Die Erhöhung des rheinfernen Deichs ist dringend erforderlich – leider - wie wir nun alle erkennen müssen. Denn die Bergsenkungen von bis zu 2.8 Metern sind das nun greifbare Resultat von Versäumnissen von uns allen. Leider war damals, als die Genehmigung erteilt wurde, offensichtlich niemand stark genug, der Protest nicht wirksam genug, die Verantwortlichen in der Landesregierung NRW zu „Bergbaufreundlich“ um dies zu verhindern. Jetzt sollte es jeder im Hier und Heute begreifen was die Ausweitung des Salzbergbaus in unserer niederrheinischen Tiefebene bedeutet. In einem Gebiet das auf einer Höhe von nur ca. 20 Metern über dem Meerspiegel liegt. In einem Gebiet das regelmäßig von Hochwassern bedroht wird, die im Extremfall bis zu 24 Metern über den Meeresspiegel hoch sein können. In diesem Gebiet, das vor dem Salzbergbau noch auf ca. 20 Metern ü.N.N. lag, eine Absenkung des Geländes um bis zu 5 Metern zu genehmigen ist nicht nur fahrlässig es ist unverantwortlich. Heute darf kein Deich mehr brechen, wie es noch 1926 passiert ist, wie es noch im Jahre 1983 an der Schleuse in Xanten-Beek passiert ist und wie es auch in Zukunft nicht mit vollkommener Sicherheit auszuschließen ist. Denn leider gehören unsere Deiche auch zur kritischen Infrastruktur, die auch von außen bedroht sein kann. Die Haltung zum Salzbergbau am Niederrhein ist daher keine Frage über die Bedeutung der Gewinnung von Rohstoffen in Deutschland, es ist eine Frage der Sicherheit der Bevölkerung und dem Wert von Immobilien und Infrastruktur im Senkungsgebiet. Leider sieht dies im fernen Düsseldorf niemand und alle ziehen sich zurück auf die Verantwortlichkeit für das Bundesberggesetzes, die im noch ferneren Berlin liegt. Leider wird auch dem Unternehmen K+S heute noch eine Genehmigung erteilt, obwohl es technische Möglichkeiten gibt die Senkungen zu verhindern. Der Bezirksregierung in Arnsberg reichen offensichtlich die einseitigen Argumentationen des Unternehmens über die Wirtschaftlichkeit und mangelnde Wirksamkeit eine Absenkung zu verhindern aus. Hier werden keine Gutachten gefordert die dies unabhängig vom Unternehmen bewerten. Trotz dieser nun durch die Deichmauer am Altrhein für alle sichtbare Absenkung unserer Landschaft genehmigt die Bezirksregierung in Arnsberg, damit also indirekt unsere heute Landesregierung NRW, die Erweiterung des Salzbergbaus unter den gleichen Randbedingungen wie damals. Nämlich ohne Versatz, der eine Absenkung verhindern könnte, ohne Rücklagen für die Ewigkeitsschäden und ohne juristische Hilfestellungen für die Geschädigten. Es bleibt also nur weiterhin gegen diese genehmigte Erweiterung anzukämpfen und alle juristischen Mittel einzusetzen um die Interessen der Bevölkerung durchzusetzen."

 

Ergebnisse der Petition und Dienstaufsichtsbeschwerde in Bezug auf die LINEG


Mit der Petition an den Landtag NRW und der anschließenden Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgte die Bürgerinitiative das Ziel, strukturelle Defizite bei der LINEG offenlegen zu lassen und eine außergerichtliche Lösung für Betroffene von Vernässungs- und Grundwasserschäden zu erreichen. Dabei zeigte sich ein grundlegendes Problem des bestehenden Systems: Obwohl die LINEG als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich unter staatlicher Aufsicht steht, erklärten sich die zuständigen Stellen im Ergebnis für nicht zuständig.Die staatliche Aufsicht beschränkt sich nach Auffassung des Ministeriums nicht auf die tatsächliche Tätigkeit der Körperschaft, sondern wird auf formale Zuständigkeiten verengt.

Die Dienstaufsicht wurde letztlich auf den Vorsitzenden des Genossenschaftsrates reduziert und bezieht sich ausschließlich auf die Geschäftsführung des Vorstandes – nicht jedoch auf das Handeln der Körperschaft selbst, ihre Organisation oder ihre technischen Entscheidungen. Damit bleiben strukturelle Versäumnisse, organisatorische Mängel und systematische Fehlentwicklungen außerhalb jeder wirksamen Kontrolle.

Parallel dazu wurden von der Bürgerinitiative umfangreiche Belege vorgelegt, die auf erhebliche Funktionsmängel der Grundwasserpumpanlagen im Herbst 2023 hinweisen. Trotz dokumentierter Ausfälle, verzögerter Reparaturen, unterlassener Wartungen und verspäteter Inbetriebnahme zusätzlicher Hochwasserpumpen wird von den zuständigen Stellen bislang keine Funktionsuntüchtigkeit anerkannt.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Politische Verfahren, Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden bieten für Betroffene keinen wirksamen Schutz. Übrig bleibt allein der Weg der Klage – ein Weg, der zeitaufwendig, kostenintensiv und insbesondere für ältere oder alleinstehende Menschen kaum zumutbar ist. Diese Situation halten wir für untragbar.

(Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage gesondert zur Verfügung.)

Rückblick auf die Jahreshauptversammlung vom 28. Oktober

 

Die Jahreshauptversammlung war weit mehr als ein formaler Pflichttermin. Sie diente der inhaltlichen Einordnung der aktuellen Entwicklungen, der strategischen Abstimmung und der Transparenz gegenüber unseren Mitgliedern.

Im Mittelpunkt stand eine ausführliche fachliche Darstellung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Salzbergbaus. Dabei wurde deutlich, dass es sich nicht um eine isolierte juristische Auseinandersetzung handelt, sondern um eine grundsätzliche Frage der Verantwortung gegenüber Mensch, Umwelt und Infrastruktur am Niederrhein.

Die Analyse zeigte unter anderem:

  • warum jahrzehntelange Bodensenkungen systematisch unterschätzt wurden,
  • weshalb Hochwasser-, Grundwasser- und Klimarisiken nicht ausreichend berücksichtigt sind,
  • und warum zentrale Prüfungen zu Alternativen, Umweltverträglichkeit und Wasserrecht fehlen oder unvollständig geblieben sind.

Die Mitgliederversammlung bestätigte den Vorstand und den eingeschlagenen Kurs der Bürgerinitiative.

 

Erweiterung Salzbergbau: Breiter Widerstand gegen eine unverantwortliche Genehmigung

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Salzbergbaus hat die Bezirksregierung Arnsberg ein Vorhaben genehmigt, das den Niederrhein für Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, prägen wird. Diese Genehmigung bedeutet jedoch keineswegs, dass die damit verbundenen Risiken fachlich akzeptabel oder gesellschaftlich verantwortbar wären.

Gegen den Beschluss klagt ein außergewöhnlich breites Bündnis aus 14 Klägern, darunter Kommunen, kirchliche Träger, Wasserwerke, Deichverbände, Unternehmen und private Betroffene.

Die zentralen Kritikpunkte sind gravierend:

  • Hochwasserrisiken werden systematisch unterschätzt.
  • Der Grundwasserschutz und die Trinkwassergewinnung sind gefährdet.
  • Sachwerte, Infrastruktur und Kulturgüter sind langfristigen Schäden ausgesetzt. Ewigkeitslasten sind nicht abgesichert.
  • Haftungs- und Verjährungsfristen benachteiligen Betroffene massiv.

Unsere klare Position lautet: Verantwortung endet nicht mit der Erteilung einer Genehmigung.

 

Besuch der Vorsitzenden des Unterausschusses Bergbausicherheit im Landtag NRW

Der Besuch der Landtagsabgeordneten Antje Grothus am 4. Dezember – dem Barbaratag, dem traditionellen Gedenk- und Ehrentag der Bergleute – war bewusst gewählt. Wie auch die NRZ berichtete, nutzte Frau Grothus diesen symbolträchtigen Tag gezielt, um sich vor Ort ein eigenes Bild von den Folgen des Salzbergbaus zu machen und den direkten Austausch mit Betroffenen und Geschädigten zu suchen. Der Besuch unterstrich, dass das Thema Salzbergbau und Bergschäden inzwischen auch politisch erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

Begonnen hatte der Tag mit einer Bergschadenstour durch Borth, bei der Frau Grothus mit zahlreichen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sprach. Dabei wurde deutlich, dass viele Schäden nicht nur baulicher Natur sind, sondern für die Betroffenen mit großer Unsicherheit, finanziellen Belastungen und langwierigen Auseinandersetzungen verbunden sind. Auch in Büderich kam sie mit einem Hauseigentümer ins Gespräch, dessen Gebäude massive Rissschäden aufweist. Besonders kritisch äußerten sich Betroffene – wie auch in der Berichterstattung hervorgehoben – über die Schadensbearbeitung durch die Bergbaubetreiber, insbesondere durch Solvay / Cavity, die vielfach als intransparent, zäh und belastend empfunden wird.

Anschließend führte der Besuch nach Xanten. Dort erlebte Frau Grothus zunächst die mittägliche Sprengung im Haus einer Xantenerin – ein eindrückliches Beispiel dafür, wie unmittelbar bergbauliche Aktivitäten im Alltag der Menschen spürbar sind. In einem weiteren Gespräch mit dem Dombauverein Xanten wurden die Sorgen und Ängste hinsichtlich der Standsicherheit des Xantener Doms sowie möglicher langfristiger Auswirkungen des Salzbergbaus auf dieses bedeutende Kulturgut thematisiert. Auch diese Sorgen fanden in der regionalen Berichterstattung deutliche Beachtung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Tages lag auf einem Besuch in der Kirche in Menzelen. Dort machte Pfarrer Dietmar Heshe deutlich, wie stark die Kirchen in Büderich, Ginderich und Menzelen bereits von bergbaubedingten Schäden betroffen sind. Er wies darauf hin, dass die im aktuell laufenden Verfahren gegen Solvay gutachterlich festgestellte Schadenssumme inzwischen einen sechsstelligen Betrag erreicht hat – ein eindrucksvoller Beleg für das Ausmaß der Schäden, die längst nicht mehr als Einzelfälle betrachtet werden können.

Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion im Torenhof in Menzelen, bei der die Eindrücke des Tages zusammengeführt und öffentlich diskutiert wurden. Wie die RP hervorhob, machte dieser Besuch deutlich, dass Bergschäden kein Randthema sind, sondern eine wachsende Herausforderung für Politik, Behörden und Gesellschaft darstellen. Die Forderung nach mehr Transparenz, unabhängigen Gutachten und wirksamen Schutzmechanismen für Betroffene erhielt durch diesen Tag zusätzlichen Nachdruck.

 

Probeweiser Beitritt von K+S zur Schlichtungsstelle Bergschaden NRW

Der Bergbaukonzern K+S hat angekündigt, ab dem 1. Januar 2026 für zunächst zwei Jahre probeweise der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beizutreten. Damit reagiert das Unternehmen auf anhaltende öffentliche und politische Kritik am Umgang mit Bergschäden.

Der ausdrücklich zeitlich befristete und freiwillige Beitritt wirft jedoch Fragen auf. Gerade bei Bergschäden, deren Ursachen und Auswirkungen sich oft erst über viele Jahre zeigen, ist ein „Probezeitraum“ kaum geeignet, dauerhaftes Vertrauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem ist die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle begrenzt, und ihre Entscheidungen sind nicht verbindlich.

Grundlegende Probleme – wie die Beweislast zulasten der Betroffenen, kurze Verjährungsfristen und fehlende insolvenzsichere Rücklagen für Ewigkeitslasten – bleiben durch diesen Schritt ungelöst. Ob der probeweise Beitritt tatsächlich zu einer faireren und transparenteren Schadensregulierung führt, wird sich daher erst in der Praxis zeigen.

Für die Betroffenen ist zudem ein weiterer Punkt von zentraler Bedeutung: K+S ist nur für einen Teil der sogenannten „neuen Bergbaugebiete“ zuständig, in denen bislang kaum Schäden aufgetreten sind. Die seit Jahrzehnten bestehenden, vielfach ungeklärten Streitigkeiten betreffen jedoch überwiegend den „alten Bergbau“, der heute in der Verantwortung der Cavity GmbH (ehemals Solvay) liegt. Aus Sicht vieler Geschädigter ist es nur schwer nachvollziehbar, dass ein Bergwerk mit einem Schacht in Borth rechtlich in zwei Verantwortungsbereiche aufgeteilt wurde und damit die Altlasten der Bergschäden bei der Cavity GmbH verblieben sind. Gerade dort besteht seit Jahren ein besonders hoher Klärungs- und Regelungsbedarf.

Die Bürgerinitiative wird den probeweisen Beitritt von K+S daher aufmerksam und kritisch begleiten und fordert ausdrücklich, dass auch die Cavity GmbH der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beitritt, um eine gerechtere und umfassendere Behandlung der bestehenden Schadensfälle zu ermöglichen.

 

Spendenaufruf: Unterstützung für unsere Klage und Arbeit

Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ist das zentrale Instrument, um erhebliche Risiken für Mensch, Umwelt, Eigentum und Infrastruktur rechtlich überprüfen zu lassen. Dieses Verfahren ist jedoch mit hohen und langfristig anfallenden Kosten verbunden.

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, die Kosten dieser Klage zu stemmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • Bankverbindung: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW
  • IBAN: DE48 3546 1106 0406 4410 16 Volksbank Niederrhein eG
  • BIC: GENODED1NRH
  • Verwendungszweck: Spende BI Salzbergbaugeschädigte

Spendenbescheinigung: Bei Zuwendungen bis 300 € genügt ein Überweisungsbeleg. Für größere Beträge stellt unsere Kassiererin gerne eine Bescheinigung aus. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Zum Abschluss dieses Jahres danken wir Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen, Ihre Unterstützung und Ihre Solidarität.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Tage und für 2026 Gesundheit, Zuversicht und Zusammenhalt.

Die nächste Radiosendung

Freitag, 9. Januar 2026, 20:04 Uhr:
Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

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