Klagebegründung ist beim OVG in Münster

Klagebegründung wurde eingereicht.

 In den vergangenen 10 Wochen haben wir intensiv mit unserem Anwalt Alexander Reitinger an der Klagebegründung gearbeitet. Jetzt ist es geschafft: Die 136 Seiten umfassene Begründung liegt nun dem Oberverwaltungsgericht Münster vor!

Warum ist dieser Schritt so wichtig? Weil der aktuelle Planfeststellungsbeschluss gravierende Lücken aufweist, die nicht einfach hingenommen werden dürfen.

 

Die zentralen Punkte unserer Klage:

  • Unvollständige Umweltprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ignoriert bestehende Bergschäden und kumulative Auswirkungen. Risiken für Hochwasser, Grundwasser und Naturschutzgebiete sind nicht ausreichend bewertet.

  • Keine Prüfung von Alternativen

Die technisch mögliche Sicherungsmethode „Versatz“, die massive Senkungen und Folgeschäden verhindern könnte, wurde nicht berücksichtigt.

  • Gefahr für Hochwasser- und Grundwasserschutz

Geplante Abbaugebiete erhöhen das Risiko für Überflutungen und Deichbrüche, weil sich der Grundwasserflurabstand verringert und großflächige Absenkungen drohen.

  • Fehlende wasserrechtliche Genehmigungen

Trotz geplanter Eingriffe in den Grundwasserhaushalt (bis zu 10 Mio. m³ Entnahme und Anreicherung jährlich) gibt es keine wasserrechtliche Erlaubnis.

  • Mängel bei Beteiligung und Transparenz

Öffentlichkeitsbeteiligung war unzureichend, entscheidende Gutachten wurden nicht offengelegt.

  • Keine Sicherheiten für Schutzmaßnahmen

Es gibt weder rechtlich abgesicherte Finanzierungen noch Garantien für Hochwasserschutz, Grundwasserregulierung oder Naturschutzmaßnahmen.

 

In seiner aktuellen Form darf der Planfeststellungsbeschluss nicht bestehen bleiben.

 

Eine ausführlichere Zusammenfassung unserer Klagebegründung werden wir in der nächsten Zeit noch auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

Neben unserer Bürgerinitiative sind insgesamt 14 Klagen beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen. Unter den Klägern sind die Städte Xanten, Alpen, Rheinberg und Sonsbeck, die gemeinsam gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgehen. Auch der Deichverband Duisburg-Xanten, der Dombauverein Xanten, das Kommunale Wasserwerk, das St.-Josef-Hospital in Xanten sowie die katholischen Kirchengemeinden St. Ulrich in Alpen und St. Viktor in Xanten haben Klage erhoben. Damit haben sich nicht nur Privatpersonen, sondern auch zahlreiche Träger öffentlicher Belange dem Rechtsweg angeschlossen. Sie alle eint die Sorge um die gravierenden Folgen des Salzabbaus für Hochwasserschutz, Infrastruktur, Gebäude und die Sicherheit der Region.

 

Diese Klage kostet Geld – und wir brauchen weiterhin Ihre Unterstützung!

 

Für die Finanzierung unserer anwaltlichen Begleitung und aller weiteren rechtlichen Schritte sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Jede noch so kleine Unterstützung hilft uns, die berechtigten Interessen unserer Region und ihrer Bewohner wirksam zu vertreten.

 

Bitte spenden Sie an:

Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW

IBAN: DE48 3546 1106 0406 4410 16

BIC: GENODED1NRH

Bank: Volksbank Niederrhein eG

Verwendungszweck: Spende BI Salzbergbaugeschädigte

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Informationsveranstaltung in Ossenberg

 

Am Sonntag, den 3. August 2025, um 16:00 Uhr findet in der Remise des Schlosses Ossenberg, Schlossstraße 81 in Rheinberg, eine Informationsveranstaltung des Netzwerks von Klägern gegen den erweiterten Salzabbau unter Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten statt.

Bei dieser Veranstaltung informieren wir gemeinsam mit ausgewiesenen Fachleuten über den erteilten Planfeststellungsbeschluss und seine Folgen. Sie erfahren aus erster Hand, was die genehmigte Erweiterung des Salzbergbaus für unsere Region bedeutet – von den Risiken für Hochwasser- und Trinkwasserschutz bis hin zu den Auswirkungen auf Landschaft und Natur.

 

Es werden Experten aus verschiedenen Bereichen sprechen: Dr. Karl Krebber-Hortmann von unserer Bürgerinitiative gibt einen Überblick über die Hintergründe und die eingereichte Klage, Dipl.-Ing. Rainer Gellings vom Deichverband Duisburg-Xanten erläutert die Gefahren für den Hochwasserschutz, und der Bergbausachverständige und Markscheider Dipl.-Ing. Peter Immekus wird die Auswirkungen des geplanten Salzabbaus auf die Oberfläche darstellen, insbesondere die Risiken für Gebäude und die Infrastruktur.

  

 3. Veranstaltung des Runden Tisches zum Salzbergbau in Wesel

Am 7. Juli fand im Kreishaus Wesel ein ganztägiger Runder Tisch zum Salzbergbau statt. Eingeladen hatte der Kreis Wesel, um die unterschiedlichen Positionen offenzulegen und einen Dialog zwischen dem Unternehmen K+S, Behörden, Kommunen, dem Deichverband und der Bürgerinitiative zu ermöglichen.

Wie immer betonte K+S, dass angeblich keine schweren Schäden zu erwarten seien – auch nicht im sogenannten „Worst-Case-Szenario“. Die Absenkungen seien laut K+S großflächig, gleichmäßig und so langsam, dass angeblich kaum Probleme entstehen würden.

Wir von der Bürgerinitiative widersprachen dieser Darstellung vehement. Ohne den Bergbau gäbe es keine Schäden an Häusern, an der Infrastruktur und an den Deichen. Die Realität zeigt, dass bereits jetzt Schäden auftreten – beispielsweise an der Kanalisation in Wallach, an der Landstraße 460 und am Deich in Birten. Besonders kritisch ist die Gefahr für den Hochwasserschutz: Wenn der Rhein über die Ufer tritt, liegen abgesenkte Bereiche noch tiefer und werden zu Gefahrenzonen. Wir machten klar: Wenn der Bergbau abgeschlossen und K+S abgewandert ist, bleiben nur noch Kosten, Schäden und Gefahren in der Region zurück.

Auch die Kommunen äußerten ihre Sorgen. Niklas Franke, Technischer Dezernent der Stadt Xanten, sprach vom drohenden Verlust der kommunalen Planungshoheit und forderte von K+S mehr Transparenz, unter anderem durch 3D-Karten, die den Verlauf des Abbaus und die Auswirkungen besser darstellen.

Der Deichverband machte in Person von Rainer Gellings deutlich, dass die durch den Bergbau verursachten Senkungen erhebliche Probleme für den Hochwasserschutz mit sich bringen. Schon jetzt müsse man Deiche erhöhen, um die Sicherheit zu gewährleisten. „Ich kaufe nicht erst ein Löschfahrzeug, wenn das Haus schon brennt“, so Gellings.

Ein weiteres Thema war die Frage der sogenannten Ewigkeitskosten. Hier herrschte Einigkeit, dass die aktuelle Verjährungsfrist von 30 Jahren völlig unzureichend ist. Niemand konnte beantworten, wer in 50 oder 100 Jahren für die Schäden aufkommt. Eine Gesetzesänderung wäre notwendig, liegt aber derzeit auf Eis.

Zum Abschluss der Veranstaltung signalisierten alle Beteiligten Gesprächsbereitschaft. Man wolle den Dialog fortsetzen, um für mehr Transparenz und langfristige Lösungen zu sorgen. Dennoch bleibt die Skepsis groß, ob aus den Ankündigungen verbindliche Regelungen entstehen. Der WDR zeigte in seiner Lokalzeit, dass die Positionen von K+S und den Betroffenen weiterhin weit auseinanderliegen.

Die nächste Radiosendung

Freitag, 10. Oktober 2025, 20:04 Uhr:
Bergschäden - Interview mit dem Markscheider Peter Immekus

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

Die nächste Informationsveranstaltung:

1. Oktober 2025 - 19:00 Uhr (Infos links)

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