Nächste Veranstaltung Schulterschluss
Das Bündnis „Schulterschluss – Gemeinsam gegen die Genehmigung zum weiteren Salzabbau durch K+S am Niederrhein“, in das auch die Bürgerinitiative involviert ist, veranstaltet am Donnerstag, den 26.02.2026 um 19:00 Uhr eine weitere Podiumsdiskussion im Xantener Dom St. Viktor.
Der Veranstaltungsort wurde v. a. deshalb gewählt, weil er ein wichtiges Kulturgut unserer Region ist, das unmittelbar von der Erweiterung des Salzabbaus betroffen sein wird. Bereits jetzt finden intensive Abbautätigkeiten durch K+S am Ortsrand von Xanten statt – mit erwartbaren Auswirkungen auf die Stadt Xanten.
Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:
- Wasserwirtschaftliche Herausforderungen unter Berücksichtigung des Klimawandels
- Grundwasserregulierung im Bergsenkungsgebiet – Grundwasserstände – Landwirtschaft – Trinkwassergewinnung
- Hochwasser – Leben und Zukunft am Niederrhein
Die Podiumsteilnehmer sind:
- Rainer Gellings (Deichverband Duisburg-Xanten)
- Stephan Hufer (Kreisbauernschaft Wesel – Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V.)
- Dr. Claudia Kerkhoff (Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e. V.)
- Prof. Dr. Christoph M. König, Dr. Katrin Brömme (delta h – Ingenieurbüro für Bergbau und Wasserwirtschaft)
- Georg Tigler (Kommunales Wasserwerk)
Sehr bedauerlich ist, dass fachlich zuständige Stellen der Wasserwirtschaft auf Kreis- und Landesebene sowie betroffene Kommunen eine Teilnahme an der Podiumsdiskussion – auch nach wiederholter Nachfrage – abgesagt haben. Dies verstärkt unseren Eindruck, dass Transparenzzusagen zentraler Akteure nicht eingehalten werden und sich keine Stelle verantwortlich fühlt, konkret Stellung zu beziehen. Nähere Erläuterungen dazu erfolgen in der Veranstaltung.
WhatsApp-Kanal des Schulterschlusses
Bleiben Sie auf dem Laufenden – alle Neuigkeiten aus dem Klageverfahren und dem Bündnis:
👉 „Schulterschluss – Gemeinsam gegen die Genehmigung zum weiteren Salzabbau am Niederrhein“
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Schlichtungsstelle geht an den Start
Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW ist ab sofort auch für Bergschäden aus dem Salzbergbau am Niederrhein zuständig – allerdings zunächst nur für Fälle mit Bezug zur K+S Minerals and Agriculture GmbH (Werk Borth) und nur probeweise für zwei Jahre (seit 01.01.2026).
Damit gibt es für Betroffene neben der direkten Schadensregulierung mit K+S eine zusätzliche Möglichkeit, Streitfälle außergerichtlich klären zu lassen.
Was bedeutet das für Betroffene?
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Schaden weiter zuerst bei K+S melden
Wenn Sie einen möglichen Bergschaden an Ihrem Eigentum feststellen, bleibt der erste Schritt unverändert: Melden Sie den Schaden zunächst bei K+S und lassen Sie den Fall dort prüfen. Erst wenn K+S eine abschließende Bergschadensbeurteilung vorgenommen hat und Sie mit dem Ergebnis oder einer angebotenen Vergleichszahlung nicht einverstanden sind, kommt die Schlichtungsstelle ins Spiel.
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Wenn keine Einigung möglich ist: Schlichtung als Option
Kommt es nach der Beurteilung durch K+S zu keiner Einigung über Ursache und/oder Regulierung, kann ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.
Wichtig: Das Schlichtungsverfahren setzt die Mitwirkung beider Seiten voraus – also Betroffene und K+S. Das Verfahren ist als außergerichtlicher Weg gedacht, um eine faire Klärung zu ermöglichen, ohne dass sofort geklagt werden muss.
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Wie läuft so ein Schlichtungsverfahren ab?
Das Verfahren entspricht dem bekannten Ablauf aus dem Steinkohlenbereich. Typischerweise umfasst es:
- Prüfung, ob der Antrag formal zulässig ist
- Beteiligung des Bergbauunternehmens (Zustimmung und Stellungnahme)
- ggf. mündliche Erörterung und/oder Ortstermin
- bei Bedarf Hinzuziehung von Sachverständigen
- Erarbeitung eines Schlichtungsvorschlags
Nach Übersendung eines Schlichtungsvorschlags gelten Fristen: 2 Wochen zur Zustimmung bzw. Ablehnung und weitere 4 Wochen für eine Stellungnahme.
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Unterlagen, die Sie beifügen sollten
Die Schlichtungsstelle empfiehlt, dem Antrag insbesondere beizulegen:
- vollständige Vor-Korrespondenz mit K+S
- einen aktuellen Grundbuchauszug
- vorhandene Gutachten
- Fotos und sonstige Dokumentationen
Warum wir zur Nutzung aufrufen
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist entscheidend: Diese Erweiterung gilt zunächst nur testweise für zwei Jahre. Ob die Schlichtungsstelle danach dauerhaft auch für Salzbergbau-Schäden zuständig bleibt, wird sich auch daran messen lassen, ob das Verfahren in der Praxis genutzt wird.
Deshalb unser Aufruf: Wenn Sie nach einer abschließenden Beurteilung durch K+S keine Einigung erzielen, prüfen Sie aktiv die Option, die Schlichtungsstelle anzurufen. Nur wenn Betroffene diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, kann der Probebetrieb zeigen, dass ein unabhängiges Schlichtungsverfahren im Salzbergbau notwendig und sinnvoll ist.
Hinweis der Bürgerinitiative
Wir arbeiten parallel daran, die Interessenvertretung der Betroffenen im Verfahren zu stärken. Voraussichtlich werden wir über den LVBB ein oder zwei Beisitzer benennen, damit Betroffene im Verfahren kompetent unterstützt werden können – dies ist aktuell noch in Abstimmung.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Dokumentation Ihres Schadensfalls benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Weitere Informationen dazu auch auf der Seite der Schlichtungsstelle in Essen.
Aktueller Stand im Planfeststellungsverfahren
Im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Rahmenbetriebsplans (Erweiterung der Abbauflächen im Steinsalzbergwerk Borth) wartet die BI weiterhin auf die Klageerwiderung des Landes NRW.
Nachdem das Land NRW am 27.01.2026 eine Verzögerung angekündigt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Münster – mit Schreiben vom 09.02.2026 – die Beteiligten aufgefordert, die Klageerwiderung bis spätestens 09.03.2026 vorzulegen.
Die BI wartet weiterhin auf den Eingang der Klageerwiderung und wird nach deren Vorliegen über die nächsten Schritte informieren.
Sprengungen / Erschütterungen in beiden Abbaugebieten
Uns erreichen zunehmend Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aus Xanten und Menzelen zu spürbaren Erschütterungen und lauten Knallereignissen, die im Zusammenhang mit untertägigen Sprengungen vermutet werden. Nach Angaben von K+S finden Abbautätigkeiten am Ortsrand von Xanten statt.
Damit wir die Situation besser einordnen können, bitten wir Betroffene: Schickt uns bitte eure Erfahrungen (gern auch anonymisiert).
Hilfreich sind dabei kurz diese Angaben:
- Wann? Datum und Uhrzeit (möglichst genau)
- Wo ungefähr? Stadtteil / Straßenzug (ohne Hausnummer)
- Was genau? hörbar / spürbar / mehrere Impulse / klirrende Scheiben
- Wie stark? subjektiv (z. B. Skala 1–5)
- Folgen? z. B. Schlaf unterbrochen, Gegenstände vibrieren, Schäden (Foto optional; bitte ohne Personen, Kennzeichen oder Privatadressen)
Kontakt:
Wir bitten Sie ausdrücklich: Melden Sie entsprechende Wahrnehmungen nicht nur uns, sondern auch direkt der zuständigen Bergbehörde:
Bezirksregierung Arnsberg (Gebirgsmechanik und Sprengwesen)
Tel.: 02931 82-5903 (Hr. Billermann)
E-Mail:
Informationen der Bezirksregierung Arnsberg
Hinweis bei Gebäudeschäden (Beweissicherung):
Da mögliche lage- oder höhenbezogene Veränderungen eines Gebäudes infolge bergbaulicher Absenkungen häufig erst über viele Jahre sichtbar werden, empfehlen wir eine frühzeitige Beweissicherung. Dazu gehört insbesondere die fotografische Dokumentation des aktuellen Zustands (mit Datum).
Zusätzlich empfehlen wir eine Verbolzung bzw. eine aktuelle vermessungstechnische Einmessung des Gebäudes durch ein Vermessungsbüro, um spätere Veränderungen belastbar nachweisen zu können.
