1.900 Einwendungen gegen die Erweiterung des Salzbergbaus – eine beindruckende Anzahl
Wir möchten Sie in diesem Newsletter über den aktuellen Stand im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Salzbergbaus in neue Gebiete im Raum Alpen, Rheinberg und Xanten informieren.
Vor allem durch die gute finanzielle Unterstützung durch Sie, liebe Mitglieder, war es uns möglich, eine umfangreiche Einwendung der Bürgerinitiative durch unseren Fachanwalt Alexander Reitinger, sowie unseren Sachverständigen Dr. Klaus Becker anzufertigen. Diese 32-seitige Einwendung zeigt gravierende Mängel in den Unterlagen der K&S auf.
Nach Informationen von der Bezirksregierung in Arnsberg war man dort von der Vielzahl der Einwendungen überrascht. In Summe wurden mehr als 1.900 Einwendungen, sowie 30 Stellungnahmen von öffentlichen Trägern eingereicht, welche nun durch die Bezirksregierung zu bearbeiten sind. Die 30 Stellungnahmen wurden inzwischen der K&S zur Bearbeitung übergeben.
Ein genauer Zeitplan für das Verfahren kann derzeit nicht angegeben werden aufgrund der Zahl der Einwendungen sowie der inhaltlichen Komplexität der Stellungnahmen für deren zügige Bearbeitung der Bergbauhörde nach eigenen Angaben derzeit das Personal fehlt.
Voraussichtlich wird daher ein sogenannter Verwaltungshelfer eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine private natürliche oder juristische Person, die Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der sie betrauenden Behörde wahrnimmt.
Der weitere Ablauf des Anhörungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften des §73 Abs. 6 bis 9 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 2 bis 5 Plansicherstellungsgesetz. In einem Telefonat mit der Bezirksregierung wurde uns mitgeteilt, dass man dort weiterhin von einer Online-Konsultation ausgeht. Dieses sehen wir und der Anwalt der Bürgerinitiative allerdings kritisch und fordern weiterhin die Durchführung eines öffentlichen Erörterungstermins.
Hochwasserschutz und Salzbergbau - Landesregierung sieht Salzbergbau unter Deichen kritisch
Der Salzbergbau führt vor allem in Deichnähe zu nicht kalkulierbaren Gefahren. Aus dem Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW vom 29. Juli 2022 auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten René Schneider möchten wir daher zitieren:
„Im Verfahren eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen sehen die bislang vom Unternehmen vorgelegten Antragsunterlagen als unzureichend an, um die Auswirkungen und Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu prüfen. Dies gilt aus Sicht des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie weiterer Träger öffentlicher Belange insbesondere für die Festlegung weniger strenger Umweltziele nach § 30 WHG bzw. für die Inanspruchnahme von Ausnahmen nach § 31 WHG. Aufgrund des untertägigen Abbaus von Steinsalz käme es in den neuen Abbaugebieten zu Setzungen im Gelände, die mit 325 cm bzw. 300 cm prognostiziert werden. Dadurch würden Hochwasserschutzanlagen zukünftig deutlich früher, öfter und höher eingestaut werden. Stellenweise könnte auch der Bemessungshochwasserstand von Hochwasserschutzanlagen durch die Geländeabsenkungen unterschritten werden. Neben den negativen Einflüssen wie der erschwerten Unterhaltung und dem höheren Überwachungsaufwand, da die betroffenen Bereiche länger feucht bleiben und ggf. nicht betreten oder unterhalten werden können, könnten vermehrt Hochwasserschäden auftreten (z.B. Beschädigung der Böschung durch Treibholz). Darüber hinaus sind grundsätzliche fachtechnische Fragestellungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu klären. Es muss durch das bergbautreibende Unternehmen gutachterlich nachgewiesen werden, ob die technische Machbarkeit für den Ausgleich der bergbaubedingten negativen Einflüsse auf die Hochwasserschutzanlagen besteht. Die entstehenden zusätzlichen Kosten für zukünftige Deicherhöhungen oder Sanierungen sowie für betroffene Bauwerke und Leitungen innerhalb der Deichschutzzonen I-III lassen sich aus heutiger Sicht nicht abschließend abschätzen. Das bergbaubetreibende Unternehmen ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den Ausgleich der bergbaubedingten Einflüsse auf die Hochwasserschutzanlagen zu verpflichten. Die höhenmäßigen Anpassungen der abgesenkten Hochwasserschutzanlagen und deren Anpassung an die Regeln der Technik muss vor dem Auftreten der Bergsenkungen erfolgen.“
Xantener Sankt-Josef-Hospital fürchtet um Existenz und Wegfall von gut 300 Arbeitsplätzen
Auch das Xantener Sankt-Josef Hospital äußerste in deren Stellungnahme ihre Befürchtungen in Bezug auf die Erweiterung des Salzbergbaus. So hieß es in der Pressemitteilung des Krankenhauses: „Als Folge wird die Wirtschaftlichkeit und damit die Existenz des Krankenhauses und seiner über 300 Arbeitsplätze für die Zukunft gefährdet werden.“
Weitergehende Informationen dazu finden Sie auch in dem Pressebericht der RP vom 6. Juli 2022.
Bürgerinitiative ist nun anerkannter Umweltverband
Die Bürgerinitiative hat im Frühjahr beim Umweltministerium den Antrag auf Anerkennung als Umweltverband gestellt und diese inzwischen erhalten. Als anerkannter Umweltverband haben wir nun weitergehende Rechte erhalten.
Anerkannte Vereinigungen des Umwelt- und Naturschutzes haben eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen. Sie können sich beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen und haben spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Darüber hinaus können sie mit der sogenannten Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen.
Jahreshauptversammlung am 18.10. mit Vortrag
Die diesjährige Jahreshauptversammlung ist für den 18. Oktober 2022 vorgesehen. Sie wird im Saal des Spargelhof Schippers stattfinden. Die Einladung folgt noch per E-Mail. Bitte notieren Sie den Termin schon einmal in Ihrem Terminkalender.
Auf der Veranstaltung wird es einen sehr interessanten Gastvortrag des Markscheiders Peter Immekus geben, der Sie dabei über Maßnahmen, die Sie an Ihrem Eigentum vornehmen sollten, bevor der Bergbau beginnt, sowie weiteres Interessantes informieren wird.