Einwendung zur Deicherhöhung in Birten
Sie richtet sich nicht gegen die notwendige Erhöhung des Deiches an sich!
Die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e. V. hat fristgerecht bis zum 19.12.2025 bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 54 – Wasserwirtschaft) eine Einwendung gegen die geplante Deicherhöhung am rheinfernen Deich in Xanten-Birten eingereicht.
Dabei ist uns eines besonders wichtig klarzustellen:
👉 Die Einwendung richtet sich nicht gegen die notwendige Erhöhung des Deiches an sich.
Die durch den Salzbergbau verursachten Bergsenkungen von bis zu 2,83 Metern sind eine unumkehrbare Tatsache. Die Deicherhöhung ist daher aus Gründen des Hochwasserschutzes zwingend erforderlich.
Bericht zur Podiumsdiskussion der 14 Kläger gegen die Erweiterung des Salzbergbaus am Niederrhein am 1.10.2025 in St. Peter Büderich
Genehmigte Erweiterung des Salzbergbaus
[Wesel, 08.10.2025] Dietmar Pesch (WDR) moderierte die Veranstaltung mit dem Titel „Schulterschluss – Gemeinsam gegen die Genehmigung zum weiteren Salzabbau durch K+S am Niederrhein“, die vom Bündnis der Kläger organisiert wurde. Die Diskussion brachte Vertreter der Kläger sowie den Werksleiter von K+S zusammen. Zur mittlerweile zweiten Veranstaltung des Bündnisses kamen über 200 interessierte Teilnehmer.
Hintergrund: Gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung zur Erweiterung des Salzabbaus am Niederrhein klagen insgesamt 14 Kläger, darunter Kommunen, Verbände, Institutionen und Privatpersonen. Ziel des Bündnisses ist es, die Öffentlichkeit über die Risiken des weiteren Salzabbaus zu informieren und politischen Entscheidungsträgern die Sorgen der Region deutlich zu machen.

Podium: Auf dem Podium saßen (v.l.) der Sachverständige Peter Immekus, Der Anwalt Dr. Michael Terwiesche, MdB Sascha van Beek, Torsten Schäfer als Vorsitzender der Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte e.V., Rainer Gellings, Deichgäf DuX, der Werksleiter K+S Dr. Jürgen Choné, vorn: Pfarrer Dietmar Heshe
Bürgerinitiative reicht Klage ein
Bezirksregierung genehmigt Abbau ohne wirkliche Auflagen
[Arnsberg, 15.05.2025]
Jetzt ist also tatsächlich geschehen, das seit 2019 laufende Verfahren ist zu einem vorläufigen Abschluß gekommen und zwar der Bewilligung des Antrags zur sogenannten 7. Änderungsanzeige der K+S durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Wir sind fassungslos wie die Bezirksregierung, die unter der Verwaltung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW steht, diesen Antrag, trotz einer Welle an Einwendungen von privaten Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie dem Deichverband Xanten-Duisburg, den Kreiswasserwerken, der Bezirksregierung in Düsseldorf, den Wasserschifffahrtsamt und vieler anderen mit nur geringen zusätzlichen Auflagen quasi „durchwinken“ konnte. Alle wesentlichen Kritikpunkte sollen im Rahmen sogenannte „Monitoring Verfahren“ in die Zukunft verschoben werden.
Aus diesen Gründen haben wir am 15.05.2025 offiziell Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim zuständigen OVG in Münster über unseren Anwalt eingereicht. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 21 D 190/25 AK beim OVG in Münster registriert worden.
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