Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss

Jetzt ist also tatsächlich geschehen, das seit 2019 laufende Verfahren ist zu einem vorläufigen Abschluß gekommen und zwar der Bewilligung des Antrags zur sogenannten 7. Änderungsanzeige der K+S durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Wir sind fassungslos wie die Bezirksregierung, die unter der Verwaltung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW steht, diesen Antrag, trotz einer Welle an Einwendungen von privaten Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie dem Deichverband Xanten-Duisburg, den Kreiswasserwerken, der Bezirksregierung in Düsseldorf, den Wasserschifffahrtsamt und vieler anderen mit nur geringen zusätzlichen Auflagen quasi „durchwinken“ konnte. Alle wesentlichen Kritikpunkte sollen im Rahmen sogenannte „Monitoring Verfahren“ in die Zukunft verschoben werden.

Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwender und den uns nachfolgenden Generationen. 

Es missachtet die Tatsache, dass mit dem Monitoring die zurückliegenden Ursachen, also die Senkungen, nicht mehr rückgängig machen können, sondern wir alle mit den Auswirkungen leben müssen.

Man muß sich daher ernsthaft fragen auf welcher Seite die Bezirksregierung in Arnsberg steht und mit welcher Wertschätzung und inhaltlicher Beachtung man sich den 2000 Einwendungen angenommen hat.

Dies ist umso erschreckender, da die gutachterliche Stellungnahme des renommierten Gutachters DeltaH, das noch vor dem Beschluß von uns veröffentlicht und allen Beteiligten wie den Kommunen und TÖB sowie auch der für die Zulassung zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg zugestellt wurde, fundamentale Fehler des Antrags der K+S nachgewiesen hat.

Diese vom Gutachter DeltaH aufgedeckten Fehler müssten auch einer Bezirksregierung in Arnsberg aufgefallen sein.  Vielmehr stellen die relativ leicht nachvollziehbaren Fehler des Antrags wie die mangelnde Konsistenz der Grundlagen, die zur Beurteilung der hydrologischen Verhältnisse herangezogen wurden, entweder in Frage, ob die Bezirksregierung ausreichende Kompetenzen in ihren Reihen zur Verfügung hat, oder eben einfach diese Fehler nicht sehen wollte, weil diese ja ihr eigenes Fehlverhalten in der Begleitung der gesamten Antragsphase und damit auch für die inhaltliche Struktur des Antrags und der Auswahl der notwendigen Gutachten aufgedeckt hat.

Desweiteren dürfen wir als Bürgerinitiative auch fragen was denn der Inhalt der Gespräche war, die alle beteiligten Kommunen mit dem Antragssteller K+S in den letzten Monaten, also vor der Bewilligung noch geführt haben war? Mit welcher Vehemenz sind denn die Gesprächspartner dem Antragssteller begegnet, wenn in den Veröffentlichungen in der Presse im Nachgang zu den Gesprächen von „einem gute Klima“ aber „scharfer inhaltlicher Auseinandersetzung“ berichtet wurde?

Aus diesem Grund haben wir am 15.05.2025 offiziell Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim zuständigen OVG in Münster über unseren Anwalt eingereicht.

 

Wie sieht das zeitliche Procedere nun aus:

  • Veröffentlichung der Bewilligung und Nebenbestimmungen am 22.4.2025 (Homepage der Bez.-Reg. Arnsberg). Der Planfeststellungsbeschluss ist auch auf unserer Homepage noch zum Download verfügbar.
  • Frist zur Einreichung von Klagen: das Ende der Auslegungsfrist bestimmt auch das Ende der Klagefrist. Diese endet am 06.06.2025.
  • Begründung der Klage: mit einer Frist von 10 Wochen nach Klageerhebung (bei Einreichung zum 06.06.2025 also bis zum 15.08.2025, sonst entsprechend früher)
  • Klagefrist nach Zustellung des PFB 1 Monat, Termin für die Klagebegründung entsprechend variabel. 
  • Wenn keine Klage eingereicht wird ist der Antrag zur 7. Änderungsanzeige damit endgültig bewilligt!

 

Was kann können Sie also tun um Ihre Ansprüche geltend zu machen?

1. Gar nichts machen. Die Genehmigung unwidersprochen lassen und mit den Folgen leben.

Wie bei so vielen Dingen die wir getan haben, überlassen wir es damit den uns nachfolgenden Generationen mit den Auswirkungen zu leben. Das ist für uns sehr einfach und erspart uns eine Menge Ärger und Aufregung.

 

Oder

 

2. Viele von Ihnen müssen ihren „bequemen Sessel verlassen und Aufstehen“, quasi auf „Widerstand schalten“.

Und zwar mit den folgenden Maßnahmen:

a) Erstens prüfen Sie ihre eigene Einwendung und vergleichen diese mit der Genehmigung und prüfen wie sie selbst Klage gegen Verstöße Ihrer persönlichen Betroffenheit erheben können. Bitte beachten Sie, dass für die Klage vor dem OVG in Münster eine Anwaltspflicht besteht.

b) Fragen Sie bei der nächsten Gemeinderatssitzung nach was die Vertreter Ihrer Kommune mit dem Antragssteller K+S besprochen haben und was das Ergebnis dieser Gespräche war.

c) Fragen Sie was Ihre Kommune in der angekündigten Klage thematisieren will.

d) Schreiben Sie Leserbriefe oder organisieren sie Protest in sozialen Medien etc.

 

Nur wenn sie selbst aktiv werden, können Ihre persönlichen Belange auch berücksichtigt werden.

 

Die Klage der Bürgerinitiative kann nur die Dinge rügen gegen die wir als Umweltverband klageberechtigt sind. Die Klage der Bürgerinitiative nützt ihnen im Zweifel nichts zur Durchsetzung Ihrer persönlichen Belange.

 

Das Ziel aller Bemühungen muß es sein die Senkungen des Salzbergbaus zu verhindern. 

Also einen Bergbau mit Versatz zu fordern, so wie wir und Sie, die sie sich unserer Einwendung angeschlossen haben auch gefordert haben. 

Der Versatz ist technisch möglich. Im Planfeststellungsverfahren wurde darauf jedoch nicht eingegangen.

Eine Bitte zum Schluß: 

Bitte teilen Sie uns mit wenn sie selbst aktiv werden wollen und Klage erheben wollen.

 

Wir rufen auch weiterhin zu Spenden auf!

Unser Spendenkonto:

IBAN-Nr.:

DE48 3546 1106 0406 4410 16

Volksbank Niederrhein eG

BIC: GENODED1NRH

Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW

Bitte als Verwendungszweck angeben: Spende BI Salzbergbaugeschädigte

 

Spendenbescheinigung:

Bitte beachten Sie die Hinweise der Finanzverwaltung NRW .

"Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt."

Bei größeren Spendensummen und auf besonderen Wunsch erstellt unsere Kassiererin gerne eine Spendenbescheinigung.

Kontakt: kassiererin@salzbergbaugeschaedigte.de

Die nächste Radiosendung

Freitag, 10. Oktober 2025, 20:04 Uhr:
Bergschäden - Interview mit dem Markscheider Peter Immekus

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

Die nächste Informationsveranstaltung:

1. Oktober 2025 - 19:00 Uhr (Infos links)

Melden Sie Ihren Schaden!

Schaden melden