Die folgende Stellungnahme wurde von der Bürgerinitiative an die Bezirksregierung in Arnsberg übersandt:

 

wir nehmen hiermit Bezug auf Ihr Schreiben vom 23. Juni 2020 mit der Anlage des Antrags und dem folgenden Betreff:

 

Rahmenbetriebsplan des Steinsalzbergwerks Borth für den mittel bis langfristigen Abbau im Zeitraum 1993 bis 2025 in den Feldern A, B, C, D sowie im Solefeld vom 26. Juni 1990 (Az.:41.3-5-36)

Zuletzt geändert durch Zulassung vom 09.05.2019 (5. Änderungsanzeige, „Verlängerung der Laufzeit")

Hier: 6. Änderungsanzeige - Auffahrung von 2 Doppelstrecken zur Lagerstättenerkundung im Südgraben und der Südwestflanke 3

 

Nach Sichtung und Bewertung der Antragsunterlagen der K+S bezüglich der Erkundungsbohrungen unterhalb des Fürstenberges in Xanten, kommt die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Maßnahmen zwingend erforderlich ist.

Weiterhin halten wir den grundsätzlichen Ansatz diese Explorationstunnel als „Änderung“ des bestehenden Rahmenbetriebsplans zu bezeichnen, als nicht zulässig. Es geht hier um eine Erkundung, die ganz klar außerhalb des genehmigten Gebietes liegt, es kann also keine Änderung sein, sondern müsste Inhalt eines ganz neuen Rahmenbetriebsplans sein.

 

Begründung:

 

Die UVP-Pflicht wurde bereits für die geplante Erweiterung bestätigt, dazu hatten am 26.11.2019 die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und die Bürgerinitiative (BI) hinreichend Stellung bezogen.

 

Die geplanten Explorationstunnel befinden sich exakt in dem Gebiet, für das bereits eine UVP-Pflicht für die Erweiterung bestätigt wurde. Somit kann eine einzelne Maßnahme, wie die Explorationstunnel auch nicht ohne UVP durchgeführt werden.

Es handelt sich bei dem geplanten Explorationstunnel um eine Bergbautätigkeit außerhalb des genehmigten Gebietes!

 

Die K+S hat unlängst den aktuell bis 2025 laufenden Rahmenbetriebsplan bis 2050 erweitert. Also existiert aktuell kein Gewinnungsengpass durch fehlende Abbaukapazitäten, zumindest bis hin zur möglichen Abbau-Genehmigung unter Xanten, Birten und Borth.

 

Als weitere Argumente, die klar für die Durchführung einer UVP für diese Explorationstunnel sprechen, nennt die BI folgende Punkte, die auch bereits in der Stellungsnahme im Scoping-Termin vom 26.11.2019 thematisiert wurden:

 

  • Auswirkungen auf den Wasserhaushalt:
    • In den Unterlagen werden auch die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt beschrieben. Unter anderem werden die senkungsbedingte Verringerung der Grundwasserflurabstände und die damit verbundene Erhöhung der Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser genannt. Betroffen davon seien vor allem die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.
    • Absprachen mit Landwirten seien erforderlich, um eine Reduzierung der Nährstoffeinträge zu erreichen und somit eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes auszuschließen. Das hat aus Sicht der BI einen Einfluss auf die Natur und kann nicht einfach nur mit „Absprachen“ gelöst werden. Hier müssen weitere Prüfungen im Rahmen einer UVP erfolgen.
  • Geologische Besonderheiten:
    • bei dem Gebiet der Hees handelt es sich um eine Moräne, welche in der vorletzten Eiszeit, als Gletscher den gefrorenen Boden zu einer Moräne stauchten, entstanden ist. Ein Abbau unterhalb dieses Gebietes muss im Rahmen einer UVP geologisch näher betrachtet werden, da Auswirkungen an der Tagesoberfläche nicht auszuschließen sind.
      • Inwieweit beeinträchtigen die Bergsenkungen und die Absenkung des Grundwassers am Fuße der Moräne die Standfestigkeit, da sich bereits heute schon natürliche Verschiebungen bemerkbar machen.
      • Was passiert erst, wenn sich durch den Bergbau das „Geologische Moränensystem“ sich in Bewegung setzt? Es existieren Sandtaschen in den Moränen. Dieses wurde von der RWTH Aachen in Gutachten und Publikationen in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt. Auch die Dissertation „Gliederung des Quartärs am unteren Niederrhein an Hand von Bohrdaten“ von Dipl. Geol. Andreas Wrobel zeigt die Bodenbeschaffenheit des Moränengebietes auf, wobei in dem Gebiet der Hees, Dünenablagerungen existieren. Sie enthält außerdem Beschreibungen der Gesteins-, Sand- und Kiesschichten, sowie der Besonderheiten und Entstehungsgeschichte (vgl. Seite 106-113 Link zum Dokument:  https://docplayer.org/54875298-Gliederung-des-quartaers-am-unteren-niederrhein-an-hand-von-bohrdaten.html)
  • Niedergermanischer Limes:
    • Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal "Doppellegionslager Vetera", welches integraler Teil des beantragten Weltkulturerbes Niedergermanischer Limes sein wird, werden aufgrund seiner Nähe zum geplanten Explorationstunnel wahrscheinlich sein
    • Auch die Firma Amprion hatte aus diesem Grund unlängst davon abgesehen, die Stromtrasse durch das Gebiet zu führen.
  • Bahntrasse Xanten-Duisburg:
    • aufgrund der schlechten Gleislage durch den bisherigen Salzabbau darf die Bahn von Xanten bis vor Rheinberg nur mit reduzierter Geschwindigkeit fahren. Diese also ohnehin eingeschränkte Bahntrasse wird durch den Explorationstunnel und eine folgende Geländeabsenkung von bis zu 20 cm noch zusätzlich beeinträchtigt
  • Sprenggeräusche:
    • der Explorationstunnel ist laut Karte bis 100 m vor die Stadtbebauung von Xanten geplant! Das bedeutet, deutlich mehr Bürger werden intensive Sprenggeräusche hören (nicht nur die sensiblen Personen - wie es das Gutachten der K+S behauptet)
    • auch die Nähe zum Krankenhaus, welches ca. 350 m von den Explorationstunneln entfernt liegen würde, sollte berücksichtigt werden.

 

Unsere Anmerkungen zum Dokument „allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht“:

 

  1. Es wird zunächst zwischen einer maximalen Senkung von 20 cm (ohne Verfüllung) und 7 cm (mit Verfüllung) unterschieden. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird aber dann u. E. nur noch die Variante mit den 7 cm betrachtet. Sollte es nicht zu einer Verfüllung kommen – falls eine Erweiterung doch genehmigt wird - so wird der Senkungsprozess auf die 20 cm unumkehrbar in Gang gesetzt und die Auswirkungen dürften damit doch erheblicher sein als im Dokument behauptet.
  2. Sollte bei Nichtgenehmigung der Erweiterung der Explorationstunnel wieder verfüllt werden müssen, geschieht dies erst ab dem 01.01.2031 (vgl. 2.2 Änderung des Vorhabens). Das sind ab zeitnaher Freigabe mind. 10 Jahre bis zu einer etwaigen Verfüllung. Wenn man die exponentielle Kurve der Senkungsintensität des Geländes bedenkt, entstehen die größten Senkungen zu Beginn bis es irgendwann nach ca. 200 Jahren ausläuft. Das heißt, dass es  bis zu einem Verfüllen, wenn überhaupt, in den ersten 10 Jahren schon zu Senkungsproblematiken mit Folgeschäden kommen kann. Diese betragen immerhin bis zu 20 cm (vgl. Abb. 2 – Seite 4). Würde nach 10 Jahren dann allerdings nur noch über 7cm gesprochen werden (vgl. Abb.3 – Seite 4)?
  3. Welches Material wird die K&S nutzen, um die Tunnel wieder zu verfüllen, sollte die Erweiterung nicht genehmigt werden? Was soll dort dann als alternatives Füllmaterial dienen? Diese Frage muss ebenfalls beantwortet werden.
  4. Die Bau- und Bodendenkmäler wurden im Dokument zwar aufgelistet, aber die Auswirkungen des Salzbergbaus auf den Denkmalbestand sind offensichtlich nicht nachvollziehbar geprüft und nicht bewertet worden. Daher bezweifeln wir, dass eine Beurteilung, dass in diesem Bereich nichts passiert, valide ist.

Fazit:

Was jetzt nach Meinung der BI mit "nicht nachvollziehbaren" Argumenten vorgezogen werden soll ist ein Vorgriff auf ein schwebendes bergrechtliches UVP-pflichtiges Verfahren für ein neu zu erschließendes bergbauliches Erschließungsgebiet mit weiteren schädlichen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche. Aus diesem Grund kann dem Antrag aus unserer Sicht nicht zugestimmt werden und bedingt zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin muß die Zulässigkeit dieses Vorhaben als „Änderungsanzeige“ zu deklarieren grundsätzlich in Frage gestellt werden, da es ja um eine neue Erschließung räumlich außerhalb des genehmigten Rahmenbetriebsplans von 1985 geht.

 

Wesel, den 19.07.2020

gez. Der Vorstand der Bürgerinitiative

 

Karten der Explorationstunnel (diese wurden auf Basis der Änderungsanzeige erstellt):