Aufgrund mehrerer Telefonate und diversen Schriftverkehren in Bezug auf den Hausbau im Bergsenkungsgebiet haben wir nun diese neue Rubrik aufgenommen. Da wir keine Architekten sind, geben wir nachfolgend allerdings nur Anhaltspunkte. Kontaktieren Sie Ihren Architekten oder Statiker, um Ihre konkreten Maßnahmen abzustimmen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass man in dem Salzbergbau-Senkungsgebiet kaum ohne den Einbau von Bergschädensicherungen auskommt. Durch diese baulichen Maßnahmen können Sie Schäden an Ihrem Gebäude, die durch die Erdbewegungen entstehen, vermeiden oder zumindest reduzieren.
Für die Erstellung von Einfamilienhäusern wird eine konstruktive Verstärkung des Gebäudes vorgesehen, hierbei wird die EG-Bodenplatte bzw. der Keller durch eine Zulage am Bewehrungsstahl ggf. auch in Kombination mit einer Erhöhung der Bodenplattendicke geplant. Dies kann in der gesamten Fläche oder nur im Teilbereich erfolgen.
Sie sollten sich an der Stelle immer vor Augen halten, dass es keine gute Idee ist, hier zu sparen. Denn ist das Haus erst einmal gebaut, ist eine Nachrüstung in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

 

Mit oder ohne Keller?

In der Regel kann auch in Bergbausenkungsgebieten ein Keller errichtet werden. Allerdings sollte man stets individuell klären, welche Kellerbau-Lösung dabei die Richtige ist. Wovon allerdings auch von Fachleuten immer wieder abgeraten wird, ist die Errichtung eines Teilkellers. Die sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Gründungshöhen können im Falle einer Bewegung des Erdreichs zu statischen Problemen führen.
Wenn Sie sich für einen Keller entscheiden, sollte es daher eine Vollunterkellerung sein.

 

Einmessung nach dem Hausbau

Wir raten Ihnen außerdem, nach Abschluss des Hausbaus dazu, eine Höhenvermessung Ihres Gebäudes durchführen zu lassen. Von Experten werden dabei häufig die Laserscanning-Methoden empfohlen.
Mit dieser Vermessung dokumentieren Sie sozusagen des Status Quo, bevor sich erste Senkungen ergeben haben.

 

Hinweis zu einer Bauvoranfrage:

Auch die K+S bietet Unterstützung in diesem Zusammenhang an. Richten Sie daher auch eine Bauvoranfrage an das Unternehmen.
Aktuelle Ansprechpartnerin ist Antje Bräunig (K+S Minerals and Agriculture GmbH, Karlstraße 80, 47495 Rheinberg - Zentrale E-Mail ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Die Bislicher Insel liegt zwischen Ginderich und Xanten im Kreis Wesel und ist eine der wenigen noch vorhandenen Auenlandschaften in Deutschland. Geographisch gesehen ist sie allerdings keine Insel. Die Gesamtfläche beträgt 12 km², wovon 10,53 km² als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind.

Auch unter diesem Naturschutzgebiet wird aktiv Bergbau betrieben. Im Zuge der Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes bis 2025 wurde am 9. November 1988 zwischen dem damaligen Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW und dem damaligen Bergbauunternehmen Deutsche Solvay-Werke GmbH (nachfolgend DSW) ein Bergschadensverzicht vertraglich vereinbart.

Den Vertragstext in Bezug auf den Bergschadenverzicht zitieren wir nachfolgend:

 

Bergschadensverzicht

 

Das Land NRW verpflichtet sich hinsichtlich derjenigen in seinem Eigentum stehenden Grundstücke, die durch den Salzbergbau unterhalb der "Fläche" beeinflußt werden können, jegliche von den betriebsplanmäßig betriebenen Bergwerksunternehmungen der DSW sowie etwaiger Rechtsnachfolger in des Bergwerkseigentum oder Nutzungsberechtigter am Bergwerk oder Teilen hiervon ausgehende Einwirkungen, wie Bodensenkungen, Zuführungen von Wasser und dergleichen auch über die vom Gesetz gezogenen Grenzen hinaus zu dulden, ohne Unterlassung, Wiederherstellung, Ersatz von Schäden oder Wertminderung beanspruchen zu können.

Die "Fläche" ist begrenzt im Westen durch die B57 als Hochufer, im Nordwesten durch den Xantener Leitdeich und die Straße von Xanten nach Beek, im Norden durch die Uferlinie des Rheins, im Osten und Süden durch den Werricher Leitdeich und daran anschließende durch die im Pflege- und Entwicklungsplan "Bislicher Insel" dargestellte Linienführung eines rheinfernen Deichs bis zum Anschluß an die B57 (Variante E).

Das Land wird diesen Bergschadensverzicht auf Verlangen der DSW, deren Rechtsnachfolger in das Bergwerkseigentum, oder eines eventuellen Nutzungsberechtigten am Bergwerk oder Teilen hiervon durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf deren Kosten dinglich sichern.

Das Land NRW wird ferner dafür Sorge tragen, daß auch die übrigen Eigentümer von Grundstücken, die durch den Salzbergbau unter der "Fläche" beeinflußt werden können, diesen Bergschadensverzicht erklären oder seiner dinglichen Sicherung zustimmen. Es wird DSW, ihre Rechtsnachfolger oder eventuelle Nutzungsberechtigte am Bergwerk oder Teilen hiervon in jedem Fall von Bergschadensersatzansprüchen solcher Eigentümer oder sonstiger Anspruchsberechtigter freistellen.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Bergschäden infolge bereits erteilter Genehmigungen und die durch Bergsenkungen gegebenenfalls verursachte Notwendigkeit einer späteren Deichaufhöhung.

Das letzte große Hochwasser am Niederrhein ist zwar fast 90 Jahre her, doch Hochwasserschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema für die Region. Denn bei einem Deichversagen wären im Regierungsbezirk Düsseldorf rund eine Million Menschen betroffen.

Das Gebiet des Niederrheins erstreckt sich über eine Flusslänge von 226 km in NRW. Nach dem Durchbruch durch das Rheinische Schiefergebirge beginnt das topographisch flache Rhein-Delta.

Diese Region wurde durch den Abbau der Vorkommen von Steinkohle, Braunkohle und auch dem Steinsalz abgesenkt und ist damit einer noch höheren Hochwassergefahr ausgesetzt.

Bereits im Jahre 2000 wurde in der Hochwasserfibel das Gefahrenpotential dargestellt. Die Wassertiefe bei einem Hochwasser würde in dem Bergbaugebiet bei bis zu über 4m liegen.

Die Hochwasserfibel haben wir für Sie eingescannt (für den Download, klicken Sie bitte auf das entsprechende Dokument):