Bürgerinitiative reicht Klage ein

Bezirksregierung genehmigt Abbau ohne wirkliche Auflagen

[Arnsberg, 15.05.2025] 

Jetzt ist also tatsächlich geschehen, das seit 2019 laufende Verfahren ist zu einem vorläufigen Abschluß gekommen und zwar der Bewilligung des Antrags zur sogenannten 7. Änderungsanzeige der K+S durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Wir sind fassungslos wie die Bezirksregierung, die unter der Verwaltung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW steht, diesen Antrag, trotz einer Welle an Einwendungen von privaten Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie dem Deichverband Xanten-Duisburg, den Kreiswasserwerken, der Bezirksregierung in Düsseldorf, den Wasserschifffahrtsamt und vieler anderen mit nur geringen zusätzlichen Auflagen quasi „durchwinken“ konnte. Alle wesentlichen Kritikpunkte sollen im Rahmen sogenannte „Monitoring Verfahren“ in die Zukunft verschoben werden.

Aus diesen Gründen haben wir am 15.05.2025 offiziell Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim zuständigen OVG in Münster über unseren Anwalt eingereicht. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 21 D 190/25 AK beim OVG in Münster registriert worden.

( Lesen Sie hier weiter)

Planfestellungsbeschluss wurde veröffentlicht

Auslage der Unterlagen in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai

[Arnsberg, 16.04.2025] Leider wurde erneut ein so wichtige Entscheidung in die Ferienzeit gelegt. Das scheint System zu haben.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Salzbergbaus wurde veröffentlicht und wurde in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai bei der Stadt Xanten, Stadt Rheinberg, sowie den Gemeinden Alpen und Sonsbeck ausgelegt.

Da die Unterlagen nun nicht mehr auf den Seiten der Bezirksregierung zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen den Planfeststellungsbeschluss weiterhin zum Download zur Verfügung. Die Bekanntmachung ist online noch im UVP-Portal einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass für eine Privatklage die Frist für die Einreichung der Klage - einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist beträgt - also in diesem Fall der 6. Juni 2025. 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass nach unseren Informationen, die Klage schriftlich oder per elektronischem Rechtsverkehr (z. B. über beA oder EGVP) eingereicht werden muss. Zusätzlich bestehe in NRW beim Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang, Sie benötigen also zur Klageerhebung einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

( Lesen Sie hier weiter)

Die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren steht unmittelbar bevor

Bezirksregierung berichtete über Stand des Verfahrens

[Düsseldorf, 21.03.2025] Die verfahrensführende Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde geht davon aus, dass der Beschlussentwurf zum Ende des 1. Quartals 2025 erarbeitet sein wird. Danach erfolgt die verfahrensrechtlich vorgeschriebene Anhörung des antragstellenden Unternehmens.

Aus dem Bericht der Bezirksregierung (steht hier zum Download bereit) wird allerdings deutlich, dass es vermutlich zu einer Genehmigung kommen wird.

Lesen Sie hier weiter

Bitte die für das Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse eingeben. Der Benutzername wird dann an diese E-Mail-Adresse geschickt.

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. Juni 2025, 20:04 Uhr:
Thema der Sendung: wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

Melden Sie Ihren Schaden!

Schaden melden