Beschwerden und vermutete Bergschäden melden
Wir informieren
(Update 18.05.2026)
Uns erreichen zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Belastungen und möglichen Folgen des Salzbergbaus. Genannt werden unter anderem mehrfach tägliche Ruhestörungen durch bergbauliche Sprengungen, nächtliche Bohraktivitäten sowie zunehmende Sorgen vor bausubstanziellen Schäden.
Zu den gemeldeten Auffälligkeiten gehören zum Beispiel brüchiger oder rieselnder Putz, etwa in Kellergewölben, sowie weitere vermutete Bergschäden.
Nach den uns vorliegenden Informationen sind bergbauliche Sprengungen werktags von Montag bis Samstag zu bestimmten Zeiten zulässig. Genannt werden hierbei insbesondere die Zeiten 6:00 Uhr, 13:30 Uhr und 21:30 Uhr.
Werden Sie aktiv: Wenn Sie Belastungen wahrnehmen, Bedenken haben oder vermutete Schäden an Ihrem Gebäude feststellen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bergwerksbetreiber.
🏠 Verbolzung und Vermessung Ihres Hauses
Sie haben bei den Bergwerksbetreibern die Möglichkeit, die Verbolzung und Vermessung Ihres Hauses zu beantragen. Nutzen Sie Ihre Rechte und nehmen Sie Kontakt mit dem jeweils zuständigen Betreiber auf.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, die Einmessung beziehungsweise Verbolzung des eigenen Hauses durch einen öffentlich bestellten, unabhängigen Vermesser gegen entsprechende Gebühren durchführen zu lassen.
Bergwerksbetreiber ab 2002
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Seit 2025 Mitglied der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Internet: www.kpluss.com
Telefon: 02803 / 480
Bergwerksbetreiber bis 2002
Deutsche Solvay Werke / Cavity GmbH
Nach den uns vorliegenden Informationen ist die Cavity GmbH kein Mitglied der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW.
Internet: www.cavity-gmbh.de
📝 Vermutete Salzbergbauschäden melden
Durch Initiative der Bürgerinitiative wurde im Jahr 2023 beim Kreis Wesel eine Erfassungsstelle für vermutete Salzbergbauschäden eingerichtet. Diese dient ausschließlich der statistischen Erfassung von vermuteten Bergschäden.
Wir bitten Sie: Melden Sie einen vermuteten Schaden dort und anschließend auch beim zuständigen Bergwerksbetreiber. Der Kreis Wesel erhält durch Ihre anonymisierte Meldung einen Überblick über die Anzahl der vermuteten Schäden.
👉 Meldeverfahren des Kreises Wesel:
https://beteiligung.nrw.de/portal/kw/beteiligung/themen/1003122
Wichtig: Die Meldestelle des Kreises Wesel ersetzt nicht die direkte Schadensmeldung beim zuständigen Bergwerksbetreiber.