Große Bürgerinformationsveranstaltungen sind derzeit aufgrund der erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie leider nicht möglich, doch die Bürgerinitiative der Salzbergbau-geschädigten NRW e.V. ist nicht untätig. Die 2015 gegründete Bürgerinitiative vertritt die Interessen von mittlerweile über 1700 Mitgliedern, die im Bereich des Salzabbaugebietes des Bergwerks Rheinberg-Borth leben.


Seitens der Bürgerinitiative wurde nun ein Resolutionspapier verfasst, welches deren Kernforderungen widerspiegelt. Dies betrifft als erstes die Einrichtung einer neutralen Erfassungsstelle für Schäden durch den Salzbergbau, angesiedelt beim Kreis Wesel. Entdeckt ein Eigentümer im betroffenen Gebiet heute Schäden an seinem Gebäude, muss er sich direkt an das Bergbauunternehmen wenden. Die Unternehmen begutachten die gemeldeten Schäden selbst und nehmen eine Bewertung vor. Die Anzahl der Meldungen und deren Regulierung bleibt im Dunkeln. Während die Bergwerksbetreiber von wenigen Fällen sprechen, die fast alle einvernehmlich gelöst worden seien, liegen der Bürgerinitiative zahlreiche Meldungen von unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern vor. Eine beim Kreis Wesel angesiedelte Erfassungsstelle würde Klarheit in die Anzahl und den Umfang der gemeldeten Schäden bringen.


Darüber hinaus fordert die Bürgerinitiative den Beitritt der beiden Salzbergbauunternehmen in die bereits existierende Schlichtungsstelle Bergschaden NRW in Essen. Ein Schlichtungsverfahren ist eine vorgerichtliche Instanz für die Fälle, in denen sich die Geschädigten und die Salzbergbaubetreiber über den Schadensausgleich nicht einigen können. Ein für das Richteramt qualifizierter Schlichter führt den Vorsitz und wird von zwei Beisitzern (je einer für die Seite der Bergwerksbetreiber und für die Seite des Geschädigten) unterstützt. Der Schlichter kann jederzeit Gutachter hinzuziehen. Im Steinkohlebergbau und im Braunkohletagebau hat sich die Schlichtungsstelle als sehr gutes Instrument zu einer deutlich verbesserten Regulierung von Bergschäden erwiesen. Sie ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine neutrale und - vor allem - kostenfreie Anlaufstelle. Gerichtliche Verfahren mit Gutachtern sind sehr teuer und für viele Bürger nicht finanzierbar. Die Bürgerinitiative erwartet durch die Schlichtungsstelle eine objektive Bewertung eines möglichen Schadensfalles.


Der dritte Punkt beinhaltet die Forderung nach der Einrichtung eines Fonds oder einer Stiftung, um die Ewigkeitslasten und die Langzeitfolgen zu finanzieren. Die durch den Salzbergbau hervorgerufenen Senkungen werden an manchen Stellen mehr als 4 Meter betragen und die Senkungsprozesse werden über 200 Jahre andauern. Wenn das Bergbauunternehmen längst den Betrieb eingestellt hat und wenn die 30 jährige Haftung nach der Maßgabe des bürgerlichen Gesetzbuches abgelaufen ist, wird sich die Landschaft am Niederrhein weiterhin absenken und Schäden verursachen.  Neben den Rissen in den einzelnen Gebäuden betrifft das auch Straßen, Kanäle, Leitungen, Bahnlinien und die Deiche, die uns vor dem Hochwasser schützen. Damit die abgesenkten Bereiche nicht mit Grundwasser volllaufen, müssen für immer und ewig Pumpwerke betrieben werden, die das Wasser dem Rhein zuführen. Die Bürgerinitiative fordert einen Fonds oder eine Stiftung, angelehnt an das Modell der RAG Stiftung für die Ewigkeitslasten im Steinkohlebergbau. Der heutige Gewinn der Bergbauunternehmen darf nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen erwirtschaftet werden. Der Umfang und die Anlagestrategie dieses Fonds soll durch ein Gremium außerhalb der Bergbauunternehmen kontrolliert werden.


Der vollständige Wortlaut des Resolutionsentwurfes ist nachfolgend einsehbar, weitere Hintergrundinformationen zum Salzbergbau finden Sie in den entsprechenden Rubriken auf unserer Homepage.  
Der Resolutionsentwurf wurde im Vorfeld an den Landrat des Kreises Wesel, an die Bürgermeister*innen und Fraktionen aller Parteien in den Kommunalparlamenten der betroffenen Städte und Gemeinden Alpen, Rheinberg, Xanten und Wesel sowie den Kreis Wesel gesendet. Die Vertreter der Bürgerinitiative waren überwältig von den Wünschen der Politiker, sich über das Thema auszutauschen. In zahlreichen gemeinsamen Gesprächen konnte ein fruchtbarer Dialog mit der Politik aufgebaut bzw. gefestigt werden. Es gab eine starke parteiübergreifende Identifikation mit den genannten Forderungen der Initiative und viele konstruktive Vorschläge wie diese konkret umgesetzt werden könnten.
Inzwischen haben Mitglieder der Bürgerinitiative in allen vier betroffenen Kommunen und beim Kreis Wesel jeweils einen gleichlautenden Bürgerantrag zur Beratung in den Stadt- und Gemeinderäten sowie dem Kreistag gestellt. Der zeitgleiche Beschluss der Resolution sendet ein starkes Signal vor allem an die hiesigen salzabbaubetreibenden Firmen. Die Bürgerinitiative und die beteiligten Politiker erwarten damit eine stark verbesserte Transparenz in der zukünftigen Schadenserfassung und Schadensregulierung sowie einen weiteren großen Schritt zu einem nachhaltigen Wirtschaften am Niederrhein. Dabei legt die Bürgerinitiative immer sehr starken Wert darauf, dass sie nicht den Salzbergbau grundsätzlich in Frage stellt, sondern auf eine transparente Schadenserfassung und eine gerechte Schadensregulierung.

 

Inhalt des Resolutionsentwurfs:

 

1.    Im Kreis Wesel soll eine zentrale Erfassungsstelle eingerichtet werden, bei der alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Einrichtungen, Versorgungsträger und Kommunen Ihre Schäden registrieren lassen können – soweit möglich auch rückwirkend. Die zentrale Erfassungs- und Regulierungsstelle wird die Schadensmeldungen an die jeweiligen zuständigen Verursacher (K+S bzw. Cavity) weiterreichen. Die zentrale Erfassungs- und Regulierungsstelle veröffentlicht einen jährlichen Bericht der Bergbauaktivitäten, der gemeldeten Schäden und (anonymisiert) der geleisteten Entschädigungen. Die beiden Bergbaubetriebe werden aufgefordert, die zentrale Erfassungsstelle mit allen verfügbaren Daten zum Abbau unter Tage, Messungen zu Senkungen an der Oberfläche und erfolgten Entschädigungen zu versorgen. Darüber hinaus werden die Bergbauunternehmen aufgefordert, den Kreis Wesel zum Betrieb der zentralen Erfassungs- und Regulierungsstelle mit einer jährlichen Pauschalsumme zu unterstützen.

2.    Die beiden Bergbaubetreiber werden aufgefordert, der Schlichtungsstelle für die Bergschadenregulierung beim RVR beizutreten. Diese Schlichtungsstelle hat sich als sehr gutes Instrument zu einer deutlich verbesserten Regulierung von Bergschäden im Steinkohlebergbau und im Braunkohlebergbau erwiesen. Die Schlichtungsstelle ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine neutrale Anlaufstelle. Sie führt zu einer deutlich verbesserten Akzeptanz der Schadensregulierung.

3.    Die Bergbauunternehmen werden aufgefordert, einen nachhaltigen Fond außerhalb des betrieblichen Vermögens einzurichten und so anzulegen, dass daraus langfristig die über Jahrhunderte eintretende Senkungsschäden und die Ewigkeitslasten beglichen werden können. Der heutige Gewinn der Bergbauunternehmen darf nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen erwirtschaftet werden. Umfang und Anlagestrategie diese Fonds soll durch ein Gremium außerhalb der Bergbauunternehmen kontrolliert werden.