Bürgerinitiative stuft Planfeststellungantrag als nicht zulassungsfähig ein

 

Die vor gut einem Monat von K&S eingereichten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Salzbergbaus sind nach Ansicht der Bürgerinitiative nicht zulassungsfähig. In unserer Einwendung, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Rechtanwalt Alexander Reitinger, sowie unserem Sachverständigen Dr. Klaus Becker angefertigt haben, führen wir im Wesentlichen die folgenden Punkte als gravierende Mängel in den Unterlagen auf:

  1. die ausgelegten Unterlagen ermöglichen keine ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich der Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Eigentum, Grundwasser und Hochwasserschutz, insbesondere
  • die Planunterlagen für Einwender nicht vollständig sind und keine hinreichenden Be-züge zwischen Abbaufeldern und Tagesoberfläche (Zuordnung Abbaufeld zu den betroffenen Gebäuden, Infrastruktureinrichtungen etc.) ermöglichen,
  • die im Rahmen der Prognose zugrunde gelegte Reichweite der Auswirkungen der Senkung und damit verbunden die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter offensichtlich unzureichend ist und nicht die Anforderungen an eine Prognose erfüllen kann (keine ausreichenden geologischen Grundlagen, keine Homogenität zu erwarten, Subrosionsprozesse1 bleiben unbeachtet),
  • die beantragte konkrete Abbauhöhe und damit aber auch die konkrete Auswirkung auf die Oberfläche nicht hinreichend präzise dargestellt und festgelegt wird,
  • aufgrund der fehlenden homogenen Setzungsstruktur auch Infrastrukturanlagen voraussichtlich beeinträchtigt werden und auf Kosten der Anschlussnehmer erneuert werden müssten,
  • die Antragsunterlagen daher insgesamt einer Überarbeitung bedürfen,
  1. die Grundwasserabsenkung infolge der Senkung in jedem Fall zu weitreichenden Auswirkungen auf das Grundwassersystem im Gesamtgebiet und darüber hinaus haben wird, insbesondere
  • auf die Qualität und Verfügbarkeit des Grundwassers (mengenmäßiges Dargebot, Verschlechterungsverbot, Änderung Grundwasser Fließrichtung, Verstoß gegen Bewirtschaftungsgrundsätze der WRRL, Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung),
  • über den Absenkungstrichter hinaus Einwirkungen auf die baulichen Substanzen und Infrastruktureinrichtungen haben wird
  1. der Hochwasserschutz nicht oder nur unzureichend untersucht und bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens sichergestellt wurde, insbesondere
  • im Fall einer nicht homogenen Senkung weitreichende Auswirkungen auf die Deich-bewirtschaftung zu erwarten sind,
  • die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf den Hochwasserschutz nicht untersucht wurden,
  • Hochwasserschutz im Binnenhochwasserfall (Starkregenereignis, zellulare Extremregenereignisse) sowie im Zusammenhang mit anderen Hochwasserereignissen nicht gewährleistet werden kann, insbesondere nicht von einer Energiesicherheit und dem dauerhaften Absichern durch die Pumpen ausgegangen werden kann (Black-out) sowie
  • die Hochwasserfestigkeit aller Tagesöffnungen des Bergwerks (Wetterschächte, etc.) weder sichergestellt noch deren Folgen (Flutung des Grubengebäudes, Subrosion des Salzlagers mit Tagesbrüchen) erfolgte.
  1. die übertägigen Auswirkungen durch Versatzbergbau entsprechend dem Stand der Technik mit geeignetem unbelastetem Material auch zur Sicherstellung der Rohstoffsicherheit für zukünftige Generationen vermeidbar sind.

Damit verbunden ist die nicht zumutbare Einschränkung des Eigentums im Einwirkungsbereich des beantragten Vorhabens, aber auch die Gefahr für Leben und Gesundheit sowie der Beeinträchtigung von indirekten Betroffenheiten von Anwohnern und Gewerbetreibenden, insbesondere über die nicht kalkulierbaren Einflüsse auf die Infrastruktur (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung).

Vorsorglich ist geltend zu machen, dass – auch im Hinblick auf die lange Zeitdauer der Senkung – eine umfassende Beweissicherung hier zwingend ist sowie die zu erwartenden Schäden durch ausreichende Sicherheitsleistung abzusichern sind, um alle tatsächlich möglichen Bergschäden an Eigentum und Infrastruktur tatsächlich durchsetzbar zu gestalten.

Die Auswirkungen sind allerdings komplett vermeidbar, da ein Versatzbergbau entsprechend dem Stand der Technik durchzuführen ist und durch einen hinreichenden Versatz mit geeignetem unbelastetem Material spätere Abbaumöglichkeiten weiter fortbestehen und damit die Rohstoffsicherheit für zukünftige Generationen bestehen bleibt.

Hinzu kommt die nicht nachvollziehbare (keine geologischen Daten) angebliche fehlende Beeinträchtigung durch Sprengarbeiten, die offenkundig im Hinblick auf den geplanten Abbau unter der Südstadt Xanten ab Augustusring bis 150 m in Richtung Innenstadt sowie des Sprungs zwischen NO-Abbaufeld und NW-Abbaufeld von 310 m äußerst problematisch ist. Vorsorglich ist die Beschränkung auf Tageszeiten und den Ausschluss von Sprengarbeiten an Wochenenden (Feiertagen) geltend zu machen.

Der gesamte Inhalt der 32-seitigen Einwendung, sowie der Stellungnahme unseres Sachverständigen kann unter Neue Abbaugebiete (Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen) abgerufen werden.

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1 Subrosion: in der Geologie die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leicht löslichem Gestein