Corona-Krise führt zur Absage sämtlicher Informationsveranstaltungen

 

Leider hat die Corona-Krise dazu geführt, dass wir sämtliche geplante Informationsveranstaltungen im April und Mai absagen mussten. Auch das für den 7. Mai geplante WDR 5 Stadtgespräch bei Schippers in Veen wird verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Auch die Informationsveranstaltungen in Xanten, Rheinberg und Alpen wurden auf einen noch unbestimmten Termin verschoben.

Da wir Ihnen die Informationen gerne zur Verfügung stellen möchten, haben wir die Präsentation der Informationsveranstaltungen in Birten und Borth nun auch als Video auf unserer Homepage veröffentlicht (Link zum Video).

Wir hoffen, dass die Krise schnell vorüber geht und wünschen Ihnen auf diesem Wege alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Auftretende Schäden und Probleme durch den Salzabbau (Serie Teil 2)

Wie bereits in Teil 1 unseres Newsletter angekündigt, wird die Serie heute fortgesetzt.

 

Teil 2: Schäden an kommunalen Einrichtungen

Der Salzbergbau wirkt sich stark auf die kommunale Infrastruktur aus. Diese Auswirkungen machen sich indirekt auch im Geldbeutel des Bürgers bemerkbar, wenn bestimmte Gebühren erhöht werden.

Die Senkungen führen zu Rissen und Bodenwellen in den Straßen. Gute Beispiele hierfür sind die inzwischen ausgebesserten Strassen in Borth - „Borther Sprungschanze“ am Ortseingang – und die alte B58 im Ortsausgang von Büderich. Aber auch größere Straßenbauprojekte mussten in der Vergangenheit realisiert werden. So wurde unter anderem die L460 zwischen Ginderich und Birten 2015 für ca. 2,4 Millionen Euro saniert.

Grundsätzlich beteiligen sich die K+S (vormals Esco) und die Cavity (Solvay) an den Sanierungskosten, allerdings auch nur anteilig. Hierzu möchten wir zwei Beispiele anführen:

Der Deich muss regelmäßig saniert werden, um ihn auf das sogenannte Endsenkungsniveau anzuheben. So stehen aktuell die Sanierungen zwischen Büderich und Wallach an. An den Kosten beteiligt sich der Salzbergbau mit „sagenhaften“ 17,54% an den Gesamtkosten von insgesamt 40 Millionen Euro.

Aber worauf wir als Bürgerinitiative in dem Zusammenhang hinweisen möchten, ist die Ankündigung des Deichverbandes, dass „mehr Bürger für die Deiche zahlen sollen“ (vgl. Bericht in der RP vom 02. April 2020). Angenommen, die Erweiterung des Salzbergbaus würde genehmigt werden, so würden auch neue Gebiete / Bürger geschützt werden. Legt man dann die Aussage von Deichgräf Paeßens zu Grunde – „Wir schützen aber erheblich mehr Menschen. Wenn auch sie veranlagt werden, wird die Beitragslast gerechter verteilt.“ – so vermuten wir, dass das dann auch für die neuen Gebiete gelten würde.

Die geplanten Kanalsanierungen in Wallach / Borth sind ebenfalls zu nennen. Hierbei werden die Kolkstraße, Hesperstrasse, Finkensteg, Schwarzer Weg, Barbarastrasse und Katte Kuhl saniert.  Aufgrund der Bergsenkungen sind dort Rohre gebrochen oder die Fließrichtung hat sich verändert. Das Problem ist hierbei, dass die kommunalen Anliegergebühren, die durch die Erneuerung des Kanalnetzes und der Straßen, durch die Anlieger gezahlt werden sollen. Während eines öffentlichen Termins im Dezember 2017 wurde von der Stadt Rheinberg dazu mitgeteilt: „Kosten für Drainagegraben und Kanäle müssen die Anlieger nicht tragen, wohl aber die neue Straßenoberfläche. Die Cavity übernehme nur den Zeitwert. Ohne Eigenbeträge wird es nicht gehen.“

Die Anlieger haben aber den Kanal nicht kaputt gemacht. Die Schädigungen sind durch den Salzabbau eingetreten. Was passiert darüber hinaus, falls zukünftig z.B. gesetzliche Umweltauflagen wie die Inspektion von Hausabwasserleitungen im Abbaugebiet zum Schutz des Grundwassers zu erfolgen haben und falls Schädigungen an den Kanalhausanschlüssen durch die Senkungen entstehen. Auch hier muss klar geregelt werden, dass der Bergbau die Kosten dafür übernimmt.

 

Salzbergbau und Systemrelevanz

In der Rheinischen Post vom 31. März wurde wie folgt über den Salzbergbau berichtet: „Im Salzbergbau in Borth wird weiterhin Salz abgebaut. Die Bundesregierung hat unser Unternehmen als Teil der Lebensmittelversorgung als systemrelevanten Betrieb eingestuft. [...] Besonders wichtig seien die horchreinen Pharmasalze für die Fortführung der Produktion von Medizinerzeugnissen wie Infusions- und Dialyselösungen“

Aus unserer Sicht, ist der Artikel sicher korrekt geschrieben, allerdings wirft er nebenbei ein recht positives Licht auf unseren hiesigen Salzbergbaubetreiber. Bei aller Notwendigkeit und Wertschätzung für den geförderten Rohstoff, ist das rücksichtslose Verhalten bei der Gewinnung jedoch nicht zu tolerieren. Schädigungen an Grund und Boden, sowie hohe Kosten für Infrastruktur und Wasserwirtschaft – hier insbesondere die Ewigkeitslasten durch das Abpumpen des Grundwassers – stehen im großen Gegensatz zum Nutzen.

Darüber hinaus ist vor allem das Gefährdungspotenzial am bergbaubetroffenen Niederrhein zu nennen, welches durch die Senkungen noch erhöht wird. Es stellt ein sehr großes Problem dar. Wehe, wenn der Rhein nicht in seinem Bett bleibt. Wenn Hochwasser/Starkregen nicht aus den Mulden abfließen kann und unseren Lebensraum unbewohnbar macht.

Auf diese Gefährdungen weisen wir in diesem Newsletter explizit hin.

Bergbaufolgen lassen sich nicht heilen. Der Staat gibt dem Betreiber im Bundesberggesetz (BBergG) viele Rechte, die leider allzu oft zum Nachteil der Betroffener werden. Sich dabei allein sich auf den Deichschutz zu verlassen ist äußerst gefährlich, denn das Wasser kommt irgendwann, das sagt uns die Geschichte! Daher wird von uns eine „Vorsorge zur Schadensverhinderung“ empfohlen. Eine Strategie zum Schutz unseres kritischen Infrastrukturgebietes ist längst überfällig. Befindlichkeiten der Bürger wollen ernst genommen werden.

 

Kurzbericht über den Termin mit der Umweltministerin Heinen-Esser

Die NRW Umwelt-Ministerin Heinen-Esser hatte am Rande des CDU-Neujahrsempfangs die Bürgerinitiative der Salzbergbau-Betroffenen zu sich eingeladen.

Ein erstes Gespräch dazu fand am 26. März in Form einer Video-Konferenz statt und diente als erster Informationsaustausch. Das wir es als Bürgerinitiative mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten im Land zu tun haben, wurde uns während des Gesprächs sehr deutlich. In vielen unserer Punkte, wie z.B. das Genehmigungsverfahren und die Schädigungen an privatem Eigentum, wurden wir an das Wirtschaftsministerium verwiesen.

Im Bereich der Wasserwirtschaft konnten wir jedoch unsere Befürchtungen und Bedenken zum neuen Bergbaugebiet zum Ausdruck bringen. Vor allem der Hochwasserschutz ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

Es wurde vereinbart, die Gespräche im Sommer fortzuführen – hoffentlich als normales Meeting vor Ort in Düsseldorf.

 

Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens „Erweiterung der Abbaugebiete“

 

Bezüglich des Planfeststellungsverfahrens für die neuen Abbaugebiete, gibt es nur wenig neue Informationen:

Ende Q2/ Anfang Q3 2020 soll das Verfahren voraussichtliche fortgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll der Umweltbericht bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen, die dann zur Einreichung des offiziellen Antrags auf Planfeststellung genutzt wird.

Laut Informationen von Radio KW werden bis Anfang 2021 alle Unterlagen durch die K+S eingereicht, bis Mitte 2021 sollen alle Anträge öffentlich ausgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt können sämtliche Anwohner offiziell ihre Einwendungen angeben. Bis Ende des nächsten Jahres soll es dann Erörterungstermine geben. Eine Entscheidung wird frühestens 2022 fallen.

 

Informationen zum Planfeststellungsverfahren „Gewässerregulierung Nordgebiet“ der Lineg

Das Planfeststellungsverfahren der Lineg ist noch nicht abgeschlossen, doch es gibt bereits ein neues Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung bei der K+S, welches neue Abbaugebiete in Xanten, Rheinberg und Alpen beinhaltet.

Da das neue Gebiet aber auch wesentlich mehr Bürger (z.B. das südliche Stadtgebiet von Xanten) beinhaltet, müsste aus unserer Sicht erneut eine Bürgerbeteiligung erfolgen.

Daher hatten wir als Bürgerinitiative am 15. Februar einen Antrag beim Kreis Wesel gestellt, das Verfahren auszusetzen und die neuen Abbau-Planungen der K+S bereits in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

Über diesen Antrag wurde auf der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses des Kreises Wesel am 3. März diskutiert. Dabei wurde uns folgende Entscheidung von mitgeteilt aus der wir nachfolgend die wichtigsten Passagen zitieren möchten:

Der von Ihnen per E-Mail und im Umwelt- und Planungsausschuss am 03.03.2020 erneut angeregten Aussetzung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens kann ich [Anm. der BI: Hr. Plien] als zuständige Genehmigungsbehörde nicht folgen. […] Die etwaigen Auswirkungen, die sich aus noch zu genehmigenden zusätzlichen Abbaumaßnahmen der K+S AG ergeben können bzw. Könnten, würden sich wasserwirtschaftlich erst in 30 bis 40 Jahren nach dem erfolgten Abbau auswirken. Deshalb bezieht sich der seitens der LINEG zur Planfeststellung eingereichte Entwurf „Gewässerregulierung Nordgebiet zum Zeitschnitt 2025“ ausschließlich auf die aktuell bereits genehmigten bergbaulichen Aktivitäten durch den Steinsalzbergbau im Raum Xanten, Wesel, Rheinberg und Alpen und kann daher künftige, heute noch gar nicht genehmigte Abbauaktivitäten auch nicht berücksichtigen. […] Im Falle einer Genehmigung der Abbaupläne und dem auf den Abbau hin einsetzenden Senkungsprozess wird sich ein neues wasserrechtliches Verfahren anschließen müssen.

Die von Ihnen im Umwelt- und Planungsausschuss zusätzlich geäußerten Bedenken bezüglich der von den Ausbauplänen der K+S AG betroffenen Infrastruktur im Kreis Wesel sind verständlich und werden ohne Zweifel im Rahmen der vorzunehmenden Beteiligung im entsprechenden Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg Beachtung finden und dort auch vom Kreis Wesel vorgetragen werden.

 

Da der Umfang des Planfeststellungsverfahrens vermutlich nicht jedem mehr bekannt ist, haben wir die Übersichtskarte aus dem Planfeststellungsverfahren noch einmal online gestellt (Link).

 

Information über neue Schriftführerin

Nachdem wir auf der Jahreshauptversammlung die Position des Schriftführers noch nicht besetzen konnten, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Claudia Kienzle aus Xanten seit dem 6. Februar die Aufgabe der Schriftführerin übernommen hat.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 

Ihre Fragen an Ihre Lokalpolitiker / Parteien

In diesem Jahr sind Kommunalwahlen. Daher haben wir uns überlegt, einen Fragenkatalog in Bezug auf den Salzbergbau (aktuell und geplant) zu erstellen.

Dieser soll den Fraktionen der Stadtparlamente, sowie den Kreistagsfraktionen übermittelt werden.

Die Antworten auf die Fragen werden wir dann übersichtlich auf unserer Homepage veröffentlichen.

Bitte senden Sie Ihre Fragestellungen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden aus allen eingesandten Fragen den Fragenkatalog erstellen. Vielen Dank!

 

Spendenaufruf

 

Da die Mitgliedschaft in unserer Bürgerinitiative kostenlos ist, sind wir weiterhin auf Ihre Spenden angewiesen:

Spendenkonto:

IBAN-Nr. DE 48354611060406441016

Volksbank Niederrhein eG

BIC: GENODED1NRH

Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW

Bitte als Verwendungszweck angeben: Spende BI Salzbergbaugeschaedigte

Die Bürgerinitiative ist gemeinnützig und stellt Spendenbescheinigungen aus. Wenden Sie sich dann bitte an unseren Kassierer Hans-Peter Feldmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Nächste Termine

Sämtliche Termine wurden aufgrund der Corona-Krise abgesagt.